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Neuer Anlauf der EU für eine Finanzunion: Was Banken jetzt wissen müssen

Von Renate Prinz | Dr. Cornelius Hille am 10. April, 2025

Veröffentlicht In EU, Finanzdienstleistungen

Die EU-Kommission hat ihre neue Strategie für eine Spar- und Investitionsunion (SIU) vorgestellt. Diese Initiative zielt darauf ab, den Zugang zu den Kapitalmärkten für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und Unternehmen in der EU mehr Finanzierungswege zu eröffnen. Geplante Neuerungen betreffen auch die Aufsicht und die Einlagensicherung. Renate Prinz und Dr. Cornelius Hille haben das Vorhaben für uns eingeordnet.

Wichtige Punkte der neuen Strategie:

  • Zugang zu Kapitalmärkten: Bürgerinnen und Bürger sollen motiviert werden, ihre Spareinlagen in Kapitalmarktinstrumente umzuschichten, um eine bessere private Altersvorsorge und renditestärkere Anlagen zu ermöglichen.
  • Investitionen und Finanzierung: Wichtige Wirtschafts- und Tätigkeitsfelder wie technologische Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit sollen die notwendigen Gelder für die Zukunft der EU erhalten.
  • Unterstützung für Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen sollen von der SIU profitieren, indem bürokratische Hürden abgebaut und die Kapitalmärkte effizienter gestaltet werden.
  • Grenzüberschreitende Integration: Regulatorische und aufsichtsrechtliche Hemmnisse sollen abgebaut werden, um grenzüberschreitend tätige Akteure stärker zu integrieren und einen nahtlosen Binnenmarkt zu schaffen.
  • Gleichbehandlung: Alle Finanzmarktteilnehmer sollen unionsweit gleichbehandelt werden, um ein „level playing field“ zu schaffen und eine konvergente Aufsicht in allen Mitgliedstaaten zu sichern.
  • Fragmentierung der Märkte: Die EU-Kommission möchte die Fragmentierung der Märkte durch Harmonisierung grenzüberschreitender Handels- und Nachhandelsmarktinfrastrukturen überwinden.
  • Aufsicht: Eine einzige Behörde für die Kapitalmarktaufsicht ist derzeit nicht beabsichtigt. Stattdessen sollen bestehende Instrumente zur Verwirklichung aufsichtlicher Konvergenz und Kohärenz stärker genutzt werden.

 

Das vollständige Interview auf Finanzbusiness finden Sie hier.

 

Themen: EU, Finanzunion

Renate Prinz

Renate Prinz ist spezialisiert auf allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung, nationale und internationale Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie interne Restrukturierungsmaßnahmen. Sie berät zudem an der Schnittstelle zu finanzaufsichtsrechtlichen Aspekten, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Genehmigungsverfahren und laufenden regulatorischen Fragen. Renate Prinz ist erfahren in der Beratung von in- und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie FinTechs zu allen Aspekten des Gesellschaftsrechts und des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts. Darüber hinaus publiziert sie regelmäßig Beiträge im Gesellschafts- und Finanzaufsichtsrecht.


Dr. Cornelius Hille

Dr. Cornelius Hille berät nationale und internationale Mandanten der Finanzindustrie (etwa Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Fonds) zu allen Belangen des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts. Dies umfasst unter anderem Erlaubnisfragen, Strukturierung und allgemeine aufsichtsrechtliche Compliance bezüglich klassischer und innovativer Geschäftsmodelle, einschließlich der Digitalisierung der Finanzmärkte.

Ein Schwerpunkt seiner Beratung ist Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering/AML) und die zugehörige Compliance.

Er veröffentlicht regelmäßig zu den Themenfeldern Finanzaufsichtsrecht und AML in juristischen Fachzeitschriften.

Vor seiner Tätigkeit bei McDermott war Cornelius Hille für eine andere internationale Großkanzlei im Bereich Finanzaufsichtsrecht tätig.

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