Die BaFin hat in einer Veröffentlichung vom 3. August 2022 auf die nun geltende Verpflichtung von Anlageberatern und Finanzportfolioverwaltern zur Kundenexploration im Hinblick auf die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden hingewiesen.
- Die Kundenexploration umfasst nun auch Nachhaltigkeitsfaktoren, weshalb die Geeignetheitsprüfung und -erklärung um den Aspekt der Nachhaltigkeitspräferenz der Kundin/des Kunden erweitert wird.
- Hintergrund ist die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 der Europäischen Kommission, welche die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen regelt.
- Für die Praxis bedeutet dies, dass Anlageberater ihre Kunden nun zu ihren Wünschen in Bezug [...]
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