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Neue Vorgaben für Investmentvermögen: PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt Wesentliche Anlegerinformationen – FAQs

Von und am August 28, 2022
Veröffentlicht in Fonds

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben wird, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt erstellen. Nachfolgend werden fünf häufig gestellte Fragen & Antworten rund um dieses Thema zusammengefasst:

 

Welchen Zweck verfolgt das Basisinformationsblatt?

  • Das Basisinformationsblatt soll es Kleinanlegern in der EU ermöglichen, die grundlegenden Merkmale und Risiken von PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten) besser zu verstehen.
  • Zudem sollen die Vorgaben für PRIIPs-Basisinformationsblätter dazu führen, dass derartige Produkte europaweit besser vergleichbar sind.

Für welche Fonds muss ein PRIIPs-KID erstellt werden?

  • Alle offenen und geschlossenen Publikums-Investmentvermögen mit einer bestehenden Vertriebsanzeige.
  • Grundsätzlich für alle offenen und geschlossenen Spezial-Investmentvermögen, die Anteile an semi-professionelle Anleger ausgeben. Hiervon ausgenommen sind Spezialfonds, die ab dem 01.01.2023 nicht mehr aktiv vertrieben werden, d.h. keine neuen Anteile an Anleger ausgegeben werden und dies auch nicht zu erwarten ist.

Ab wann muss das PRIIPs-KID zur Verfügung gestellt werden?

  • Bis zum 31. Dezember 2022 sind KVGen von der Verpflichtung zur Erstellung eines PRIIPs-Basisinformationsblattes ausgenommen, sofern sie wesentliche Anlegerinformationen nach dem KAGB erstellen.
  • Ab dem 01. Januar 2023 müssen KVGen für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben wird, das PRIIPs-Basisinformationsblatt erstellen. Zu diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen. Grund: Das Basisinformationsblatt, das die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung erfüllt, wird als gleichwertig mit den wesentlichen Anlegerinformationen angesehen.

In welcher Form muss das PRIIPs-KID zur Verfügung gestellt werden?

  • Das PRIIPs-KID muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Eine Zurverfügungstellung hat grundsätzlich auf Papier zu erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zurverfügungstellung über andere Medien (dauerhafter Datenträger oder Website) erfolgen.

Welchem Umfang und welcher Ausgestaltung muss das PRIIPs-KID entsprechen?

  • Die PRIIPs-Verordnung und die Delegierte Verordnung geben zahlreiche (zum Teil komplexe) Einzelheiten in Bezug auf Form und Inhalt des Basisinformationsblattes vor.
  • Um dies zu veranschaulichen sei an dieser Stelle exemplarisch auf folgende Punkte hingewiesen:
    • Die enthaltenen Informationen müssen präzise, redlich und klar sein und dürfen nicht irreführend sein.
    • Die Reihenfolge und Überschriften der Abschnitte für das Basisinformationsblatt sind zwingend vorgegeben.
    • Bestimmte Passagen oder Überschriften müssen hervorgehoben werden.
    • Das PRIIPs-KID darf nicht länger als drei DIN A 4-Seiten sein.
Frank Müller
Frank Müller berät Kapitalverwaltungsgesellschaften, institutionelle Investoren, Asset Manager sowie deren regulierte und unregulierte Fondsvehikel bei regulatorischen und immobilienrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Auflage, Strukturierung und Verwaltung von Fonds und deren Akquisitionen. Er verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrung in folgenden Bereichen: (1) Gründung von Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren umfassende regulatorische Be-ratung, einschließlich Abstimmungen mit zuständigen Behörden im In- und Ausland; (2) Auflage von Publikums- und Spezialfonds (Vertragsform und Gesellschaften); (3) Strukturierung von Fonds und Transaktionen für institutionelle Investoren und Asset Manager; (4) Regulatorische und immobilienrechtliche Beratung von Fonds, Fonds-Managern und institutionellen Investoren bei Akquisitionen auf der An- und Verkaufsseite; (5) Immobilienrechtliche und regulatorische Beratung bei Asset-Deals, Share Deals, Unit-Deals und Projektentwicklungen in Deutschland und im Ausland.


Hannah Henseling
Hannah Henseling ist im Bereich Investment Funds und Real Estate tätig. Sie berät Kapitalverwaltungsgesellschaften, institutionelle Investoren, Asset Manager sowie deren regulierte und unregulierte Fondsvehikel bei investmentrechtlichen und immobilienrechtlichen Fragestellungen. Ihre Beratungspraxis umfasst insbesondere die regulatorische Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Auflage von Investmentfonds (Publikums- und Spezialfonds). Sie berät darüber hinaus institutionelle Investoren im Rahmen von Einzel- und Portfoliotransaktionen sowie im laufenden Asset Management. Während ihres Referendariats war Frau Henseling bei einer internationalen Großkanzlei sowie bei der AHK Malaysia in Kuala Lumpur tätig. Bevor sie zu McDermott kam, arbeitete sie als Rechtsanwältin bei einer Kanzlei-Boutique in Frankfurt/Main, die auf wirtschaftsrechtliche Beratung spezialisiert ist.

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