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Update für Wertpapierinstitute: Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung verkündet

Von am Januar 17, 2024

Update für Wertpapierinstitute: Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung verkündet

Am 15. Januar 2024 wurde die Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet, die Verordnung ist am heutigen Tage in Kraft getreten.

Inhaberkontrollverfahren bei Wertpapierinstituten

Die Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung regelt die inhaltlichen und formalen Anforderungen für den Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an einem regulierten Wertpapierinstitut (sog. Inhaberkontrollverfahren).
Unter einer bedeutenden oder qualifizierten Beteiligung versteht man das direkte oder indirekte Halten von Anteilen an einem Unternehmen, das mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte dieses Unternehmens repräsentiert oder das anderweitig die Wahrnehmung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung dieses Unternehmens ermöglicht.

Konkretisierung der Anzeige des Beteiligungserwerbs durch die Verordnung

Wer beabsichtigt, eine solche bedeutende Beteiligung zu erwerben oder eine bestehende Beteiligung zu erhöhen, muss dies der BaFin anzeigen (§ 24 Abs. 1 WpIG). Die Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung legt dabei fest, wie die Anzeige zu erfolgen hat.
Instruktiv sind dabei insbesondere die Checklisten der Verordnung bspw. für

  • Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine natürliche Person
  • Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person

Für beide Konstellationen enthält die Verordnung nun Anzeige-Formulare. Darüber hinaus enthält sie die Formulare für die Angaben zur erforderlichen Zuverlässigkeit des interessierten Erwerbers, zur Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen und über die Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung.

Ausblick

Mit dem Inkrafttreten der Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung besteht nun endlich ein auf Wertpapierinstitute zugeschnittenes Inhaberkontrollverfahren. Der bisher erforderliche Rückgriff auf Parallelregelungen aus anderen aufsichtsrechtlichen Gesetzen entfällt. Interessierte Erwerber sollten sich zu einem frühen Stadium mit den Anforderungen des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an einem Wertpapierinstitut auseinandersetzen, um den Prozess möglichst gut vorbereitet mit der BaFin anstoßen zu können.

Annabelle Rau
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Annabelle Rau liegt in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungsrecht, europäisches Finanzaufsichtsrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ihre Beratungspraxis reicht von Fragen zur Regulierung traditioneller Finanzdienstleistungen bis hin zu neuen FinTech-Geschäftsmodellen, einschließlich der Krypto-Regulierung. Darüber hinaus berät Annabelle Rau mehrere börsennotierte Unternehmen bei ihren Hauptversammlungen und laufenden kapitalmarktrechtlichen Verpflichtungen.

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