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Auslaufen der nationalen Vorschriften zur Regulierung von Crowdfunding

Von am August 30, 2022
Veröffentlicht in Sonstige Themen

Am 10.11.2022 läuft die zweijährige Übergangsfrist in der Europäischen Crowdfunding Verordnung (VO (EU) 2020/1503 – „ECSP-VO“) ab. Eine Erlaubnis nach nationalem Recht (bspw. nach KWG oder GewO) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend und die neue einheitliche europäische Erlaubnis nach der ECSP-VO verpflichtend. Dies gilt auch, wenn kein grenzüberschreitender Bezug vorliegt.

  • Die ECSP-VO dient der Förderung von grenzüberschreitenden Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und schafft hierfür den einheitlichen europäischen Rahmen.
  • Sie ermöglicht in ihrem Anwendungsbereich die Tätigkeit eines Schwarmfinanzierungsdienstleisters im gesamten Binnenmarkt (sog. EU-Pass). Von ihr sind sowohl kredit- als auch investmentfinanzierte Schwarmfinanzierungen erfasst (Crowdlending bzw. Crowdinvesting).
  • Durch die ECSP-VO wird in Deutschland erstmalig eine direkte Kreditvergabe (echtes Crowdleding) ohne die zuvor erforderliche Kooperation mit einem Kreditinstitut ermöglicht.
  • Die Verordnung enthält detaillierte Regelungen zum Anlegerschutz. Schwarmfinanzierungsdienstleister müssen insbesondere eine Kenntnisprüfung von Anlegern sowie eine Simulation der Fähigkeit Verluste zu tragen durchführen, soweit es sich um nicht kundige Anleger handelt.
  • Besondere Vorsicht gilt im Hinblick auf das sog. Anlagebasisinformationsblatt. Nach dem deutschen Schwarmfinanzierung Begleitgesetz können unrichtige, irreführende oder fehlende Informationen eine Schadensersatzpflicht des Projektträgers und des Schwarmfinanzierungsdienstleisters sowie der verantwortlichen Verwaltungs- und Leitungsorgane gegenüber Anlegern begründen. Eine aufsichtsrechtliche Freigabe des Anlageninformationsblattes ist nicht vorgesehen.

Nach bisherigem Stand ist eine europäische Erlaubnis nach der ECSP-VO durch die insoweit für Deutschland zuständige BaFin noch nicht erteilt worden. Über die weiteren Entwicklungen werden wir hier berichten.

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