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Das Jahr neigt sich dem Ende – was erwartet uns Neues in 2023?

Von am Dezember 19, 2022

Zum Ende des Jahres empfiehlt es sich einen Blick auf neue Regelungen zum Jahresbeginn werfen: Ab dem 1. Januar gelten die neuen Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Mit der Offenlegungsverordnung, die schon im März 2021 in Kraft getreten ist, müssen die betroffenen belegen, wie nachhaltig ihre Produkte sind, inwieweit ESG Kriterien, also ökologische und soziale Standards und gute Unternehmensführung beachtet und verfolgt werden und welche Strategien hier angesetzt werden.

Die Offenlegungsverordnung gilt für Finanzmarktteilnehmer, insbesondere im Fondsbereich, aber auch Versicherungsunternehmen, die Versicherungsanlageprodukte anbieten, Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Portfolioverwaltung erbringen sowie Anbieter von Altersvorsorgeprodukten sowie Finanzberater in diesen Bereichen.

Wichtige Punkte der Offenlegungsverordnung blieben unklar und ließen Fragen offen. Hier sollen die technischen Standards nun Abhilfe schaffen, die bereits im August 2022 verabschiedet und veröffentlicht wurden. Mit diesen werden nun noch genauere Vorgaben getroffen, welche Informationen zu einzelnen Finanzprodukten darzulegen sind, wie diese offenzulegen sind und insbesondere auch dazu, wie Informationen offenzulegen sind über die Vermeidung erheblicher Umweltbeeinträchtigungen durch ein Produkt.

Ab dem 1. Januar 2023 sind die Technischen Standards zur Offenlegungsverordnung verpflichtend zu berücksichtigen. Dabei wird es aber nicht bleiben – die EU-Kommission hat bereits ein Review beauftragt, mit dem die RTS nochmal überarbeitet werden sollen, insbesondere mit Fokus auf Finanzprodukte die in Kernenergie und Gas investieren.

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Renate Prinz
Renate Prinz ist spezialisiert auf allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung, nationale und internationale Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie interne Restrukturierungsmaßnahmen. Sie berät zudem an der Schnittstelle zu finanzaufsichtsrechtlichen Aspekten, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Genehmigungsverfahren und laufenden regulatorischen Fragen. Renate Prinz ist erfahren in der Beratung von in- und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie FinTechs zu allen Aspekten des Gesellschaftsrechts und des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts. Darüber hinaus publiziert sie regelmäßig Beiträge im Gesellschafts- und Finanzaufsichtsrecht.

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