Beim Vertrieb von Investmentfonds und der Ausgestaltung der Fondsdokumentation sind Hinweise auf Widerrufsrechte zu beachten. Dies gilt nicht nur bei Publikumsfonds, sondern auch bei Spezialfonds, falls diese an „Verbraucher“ i.S.d. BGB vertrieben werden. Hierunter können neben Kleinanlegern vor allem auch semi-professionelle Anleger fallen. Während im Bereich der offenen Fonds das KAGB eine Spezialregelung enthält, greifen bei geschlossenen Fonds die allgemeinen Regelungen des BGB – die jedoch nicht für Investitionen in geschlossene Fonds passen.
Im nachfolgenden Artikel zeigen Frank Müller und Tobias Koch auf, welche Besonderheiten im Rahmen von Widerrufsrechten bei geschlossenen Fonds zu beachten sind und welche Risiken beim Fehlen bzw. einer fehlerhaften Belehrung drohen. Klicken Sie hier um den vollständigen Artikel zu lesen.