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Vertrieb von geschlossenen Fonds – Zur Notwendigkeit von Widerrufsbelehrungen nach dem BGB

Von am September 13, 2023
Veröffentlicht in Fonds

Beim Vertrieb von Investmentfonds und der Ausgestaltung der Fondsdokumentation sind Hinweise auf Widerrufsrechte zu beachten. Dies gilt nicht nur bei Publikumsfonds, sondern auch bei Spezialfonds, falls diese an „Verbraucher“ i.S.d. BGB vertrieben werden. Hierunter können neben Kleinanlegern vor allem auch semi-professionelle Anleger fallen. Während im Bereich der offenen Fonds das KAGB eine Spezialregelung enthält, greifen bei geschlossenen Fonds die allgemeinen Regelungen des BGB – die jedoch nicht für Investitionen in geschlossene Fonds passen.

Im nachfolgenden Artikel zeigen Frank Müller und Tobias Koch auf, welche Besonderheiten im Rahmen von Widerrufsrechten bei geschlossenen Fonds zu beachten sind und welche Risiken beim Fehlen bzw. einer fehlerhaften Belehrung drohen. Klicken Sie hier um den vollständigen Artikel zu lesen.

Frank Müller
Frank Müller berät Kapitalverwaltungsgesellschaften, institutionelle Investoren, Asset Manager sowie deren regulierte und unregulierte Fondsvehikel bei regulatorischen und immobilienrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Auflage, Strukturierung und Verwaltung von Fonds und deren Akquisitionen. Er verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrung in folgenden Bereichen: (1) Gründung von Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren umfassende regulatorische Be-ratung, einschließlich Abstimmungen mit zuständigen Behörden im In- und Ausland; (2) Auflage von Publikums- und Spezialfonds (Vertragsform und Gesellschaften); (3) Strukturierung von Fonds und Transaktionen für institutionelle Investoren und Asset Manager; (4) Regulatorische und immobilienrechtliche Beratung von Fonds, Fonds-Managern und institutionellen Investoren bei Akquisitionen auf der An- und Verkaufsseite; (5) Immobilienrechtliche und regulatorische Beratung bei Asset-Deals, Share Deals, Unit-Deals und Projektentwicklungen in Deutschland und im Ausland.

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