Cornelius Hille

Dr. Cornelius Hille berät nationale und internationale Mandanten der Finanzindustrie (etwa Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Fonds) zu allen Belangen des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts. Dies umfasst unter anderem Erlaubnisfragen, Strukturierung und allgemeine aufsichtsrechtliche Compliance bezüglich klassischer und innovativer Geschäftsmodelle, einschließlich der Digitalisierung der Finanzmärkte. Ein Schwerpunkt seiner Beratung ist Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering/AML) und die zugehörige Compliance. Er veröffentlicht regelmäßig zu den Themenfeldern Finanzaufsichtsrecht und AML in juristischen Fachzeitschriften. Vor seiner Tätigkeit bei McDermott war Cornelius Hille für eine andere internationale Großkanzlei im Bereich Finanzaufsichtsrecht tätig.

Kryptofonds in Deutschland – Was Verwahrstellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften (voraussichtlich) beachten müssen


Von am März 28, 2025
Gepostet In Deutschland, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Krypto-Assets, Kryptoregulierung

Das Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes markierte bereits 2023 die Geburtsstunde der „Kryptofonds“ in Deutschland, indem die unmittelbare Anlage in Kryptowerte auch für Publikumsfonds (i.S.d. §§ 221 bzw. 261 KAGB) ermöglicht wurde. Mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen Finanzmarktdigitalisierungsgesetz hat man diese Idee vor dem Hintergrund der MiCAR mit einem Verweis auf dessen Kryptowerte-Begriff nun vollendet. Da ein Investment in Kryptowerte mit neuen, spezifischen Risiken einhergeht, hat die BaFin den ersten Entwurf eines Rundschreibens zu den Pflichten von Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft bei in Kryptowerte investierenden Investmentvermögen zur Konsultation (06/25) gestellt. Es soll einen grundlegenden Rahmen an regulatorischen Mindestanforderungen für Direktinvestitionen in...

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