Das Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes markierte bereits 2023 die Geburtsstunde der „Kryptofonds“ in Deutschland, indem die unmittelbare Anlage in Kryptowerte auch für Publikumsfonds (i.S.d. §§ 221 bzw. 261 KAGB) ermöglicht wurde. Mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen Finanzmarktdigitalisierungsgesetz hat man diese Idee vor dem Hintergrund der MiCAR mit einem Verweis auf dessen Kryptowerte-Begriff nun vollendet.
Da ein Investment in Kryptowerte mit neuen, spezifischen Risiken einhergeht, hat die BaFin den ersten Entwurf eines Rundschreibens zu den Pflichten von Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft bei in Kryptowerte investierenden Investmentvermögen zur Konsultation (06/25) gestellt. Es soll einen grundlegenden Rahmen an regulatorischen Mindestanforderungen für Direktinvestitionen in [...]
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