Kryptoregulierung


FinmadiG und KMAG – Umsetzung der europäischen Krypto-Finanzmarktregulierung in Deutschland

Von Annabelle Rau am 29. Januar, 2024

Veröffentlicht In Finanzdienstleistungen, Kryptoregulierung

FinmadiG und KMAG – Umsetzung der europäischen Krypto-Finanzmarktregulierung in Deutschland

Der deutsche Gesetzgeber hat auf die Vereinheitlichung der europäischen Finanzmarktvorschriften geantwortet: Im Oktober 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf für das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – „FinmadiG“) veröffentlicht, einen Monat später erfolgte bereits die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes zum FinmadiG.

MiCAR, DORA und Geldtransfers – was will das FinmadiG umsetzen?

Mit dem FinmadiG sollen die folgenden EU-Verordnungen zur digitalen Finanzmarktregulierung in Deutschland umgesetzt werden:

  • Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto Assets Regulation – „MiCAR“): Das erste europaweit einheitliche Regelwerk für Märkte von Kryptowerten (wir informierten u.a. hier)
  • Das europäische DORA-Paket (Digital Operational Resilience Act): Die finanzsektorweite EU-Regulierung von Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz
  • Neufassung der EU-Geldtransferverordnung (Transfer of Funds Regulation – „TFR“): U. a. zur Regulierung der Erhebung und Weitergabe von Kundeninformationen bei Krypto-Transfers.

Neuregelungen der Begriffe der Kryptowerte und des Kryptoverwahrgeschäfts

Mit dem FinmadiG soll eine Angleichung des deutschen Begriffs der Kryptowerte an den europäischen Standard der MiCAR erfolgen. Der Begriff der Kryptowerte wird hierfür aus dem Katalog der Finanzinstrumente des Kreditwesengesetzes („KWG“) gestrichen, was eine Neuausrichtung der regulatorischen Erfassung von Kryptowerten bedeutet. Kryptowerte im Sinne der MiCAR werden zukünftig unmittelbar von der MiCAR erfasst und durch diese geregelt.
Zugleich wird ein neuer Begriff – das kryptografische Instrument – eingeführt. Damit sollen solche digitalen Vermögenswerte erfasst werden, die nicht in den Anwendungsbereich der MiCAR fallen (bspw. Security Token im Sinne der MiFID II) und daher weiterhin durch das KWG und Wertpapierinstitutsgesetz („WpIG“) geregelt werden müssen.
Folgerichtig wird auch das bisherige nationale Kryptoverwahrgeschäft zum „qualifizierten Kryptoverwahrgeschäft“ umbenannt. Es findet künftig Anwendung bei der Verwahrung solcher Kryptowerte, die nicht unter MiCAR fallen, sondern als kryptografische Instrumente im Sinne der nationalen Vorschriften qualifizieren.
Sowohl Emittenten als auch Anbieter von Krypto-Dienstleistungen werden somit in Zukunft genau prüfen müssen, welchem Kryptowerte-Begriff die jeweiligen Token unterfallen und welches Aufsichtsregime in der Folge Anwendung findet.

MiCAR-Aufsicht der BaFin: das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ist zuständig für die Aufsicht über die Kryptowerte, Emittenten und Dienstleister im Sinne der MiCAR. Um ihre Befugnisse und die Sanktionen im Zusammenhang mit der neuen Verordnung zu regeln, soll ein eigenes Kryptomärkteaufsichtsgesetz („KMAG“) geschaffen werden.
Im KMAG wird auch die Möglichkeit des vereinfachten Erlaubnisverfahrens für bereits regulierte Institute aufgegriffen. Die genaue Ausgestaltung des vereinfachten Verfahrens soll dann durch eine separat vom BMF zu erlassende Rechtsverordnung geregelt werden.

Digitale Resilienz des Finanzsektors: Umsetzung der DORA

Durch DORA wird die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen einheitlich adressiert, um einen gemeinsamen Rahmen für ein effektives Management von Cybersicherheits- und IKT-Risiken zu schaffen. Die BaFin hat hierzu jüngst eine eigene DORA-Infoseite veröffentlicht.
Zur Umsetzung der DORA sieht das FinmadiG zahlreiche Anpassungen in den nationalen aufsichtsrechtlichen Gesetzen vor. Davon umfasst sind auch Ermächtigungsgrundlagen für Anordnungen der BaFin bei Verstößen gegen DORA sowie die Einführung von Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Krypto und Geldwäsche: Die Umsetzung der TFR

Weiterhin sollen durch das FinmadiG die nationalen Vorschriften an die Vorgaben der aktualisierten EU-Geldtransferverordnung angepasst werden. Krypto-Dienstleister müssen zukünftig Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten erheben, übermitteln und zugänglich zu machen. Zudem sollen solche Krypto-Dienstleister auch in Zukunft als geldwäscherechtliche Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes („GWG“) gelten.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, in welcher Form die Umsetzungsvorschläge des FinmadiG in den Gesetzen Einzug finden werden. Insbesondere die bereits in der MiCAR angelegte zweigleisige Regulierung von Kryptowerten nach MiCAR einerseits und Security Token nach MiFID II andererseits wird Rechtsanwender in Zukunft noch herausfordern. Es bleibt zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber einen für die Praxis nachvollziehbaren und rechtssicheren Weg der Umsetzung findet.


SEC-Zulassung für Krypto ETF

Von Dr. Frederic Peine am 11. Januar, 2024

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

Die US-Amerikanische Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde SEC („SEC“) hat gestern am 10. Januar 2024 die von der Krypto-Szene bereits seit langem und mit Spannung erwartete Entscheidung getroffen, künftig börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Fund – „ETF“), die den Kurs der Kryptowährung Bitcoin abbilden, sog. Bitcoin-Spot ETFs, zum Listing und Vertrieb zuzulassen. Konkret zugelassen wurden 11 dieser Bitcoin-Spot ETFs, u.a. von den großen Akteuren im Markt, wie BlackRock, Ark Investments und Fidelity. Vorausgegangen war der Zulassungsentscheidung – neben einer Falschmeldung kurz vor der SEC-Entscheidung, die nochmals zu erheblichen Marktverwerfungen geführt hatte – ein jahreslanges Abstimmungsverfahren der Beteiligten mit der SEC, inklusive eines Rechtsstreits in den USA im letzten Jahr über die Genehmigung eines Bitcoin-Spot ETFs, bei der der SEC vom Gericht auferlegt wurde, ihre Sichtweise im Bezug auf Bitcoin-Spot ETFs zu überprüfen. Dem ist die SEC nun durch die Zulassungsentscheidung nachgekommen, weist in ihrer Stellungnahme jedoch zugleich auf den spekulativen und volatilen Charakter von Bitcoin sowie darauf hin, dass Bitcoin in der Vergangenheit bereits zur Finanzierung illegaler Aktivitäten verwendet wurde; die SEC sei weiterhin kein Befürworter von Bitcoin. Allgemeine Erwartung im Markt ist nun dennoch ein deutlicher Zuwachs von Krypto-Investments und damit einhergehend eine entsprechend starker Anstieg der Marktkapitalisierung, da nunmehr auch institutionellen Investoren ein Weg in Krypto-Investments (über ETFs) eher eröffnet sein dürfte.

Die von der SEC zugelassenen Bitcoin-Spot ETFs sind zunächst nicht in Deutschland verfügbar. Die Zulassung bezieht sich lediglich auf die USA. Welche Auswirkungen die SEC-Entscheidung künftig auf die deutsche Regulierungspraxis der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin haben wird, wird sich zeigen müssen. Nach derzeit geltender Rechtslage ist für in Deutschland aufgelegte und ansässige ETFS eine vergleichbare Struktur jedenfalls nicht möglich, da es ETFs aufsichtsrechtlich untersagt ist, lediglich in einen Vermögenswert zu investieren.

Hier kommen Sie zum Artikel.


Stabilität durch Regulierung – Renate Prinz in der Börsen-Zeitung

Von Renate Prinz am 15. Mai, 2023

Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht, Kryptoregulierung, MiCAR

Die Finanzbranche sieht sich erneut mit Unsicherheit und Turbulenzen konfrontiert, die insbesondere durch den Niedergang einiger Banken und Probleme in der Krypto-Szene verursacht werden. Angesichts der aktuellen Regulierungsdichte stellt sich die Frage, ob diese ausreichend ist, um die Stabilität der Finanzbranche zu gewährleisten und ob sie tatsächlich dazu beitragen kann, Marktsicherheit und Vertrauen zu schaffen. Renate Prinz ordnet in der Börsen-Zeitung die aktuellen Entwicklungen ein.

Hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Die regulatorische Landschaft für Krypto-Assets in Deutschland und der EU verstehen

Von Renate Prinz am 11. November, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

Derzeit kann man überall Zusammenfassungen und Briefings über die neue Verordnung über den Markt für Krypto-Assets („MiCAR“) lesen. Sicherlich hat MiCAR das Potenzial, dem EU-Kryptomarkt einen enormen Schub zu geben. Nach dem, was wir bisher gesehen haben, ist die Regulierung für neue Geschäftsmodelle, insbesondere im Fintech-Markt, gar nicht so schlecht, wie alle bisher angenommen haben.

Renate Prinz ordnet die Entwicklungen in FinExtra ein. Hier geht es zum Beitrag.


McDermottTech 2022 – Recap

Von Renate Prinz am 21. Oktober, 2022

Veröffentlicht In Events, Kryptoregulierung

Von Krypto, NFTs und Blockchain-Technologien über Ethik in der künstlichen Intelligenz, Outsourcing und Cloud-Deals bis hin zu Trends beim Schutz und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Metaverse: Gemeinsam haben wir bei der diesjährigen McDermottTech einige der neuesten globalen Trends der Technologiebranche diskutiert.

Sie haben Interesse an den Inhalten unserer Panels? Hier geht es zu den Videos zu unseren Panels. Außerdem können Sie hier die PowerPoint Präsentation herunterladen.


FinTech Market: Regulation of crypto assets in Germany and the EU

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 21. September, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

In diesem aufgezeichneten Webinar geben Renate Prinz und Annabelle Rau einen Überblick über die aktuelle Regulierungslandschaft für Krypto-Assets und Krypto-Dienstleister in Deutschland. Sie werfen zudem einen Blick auf die europäische Ebene, wo sich eine einheitliche Gesetzgebung für die Regulierung von Krypto-Assets bereits abzeichnet. Folgende weitere Themen werden behandelt:

  • Regulatorische Einordnung von Krypto-Assets in Deutschland
  • Zulassungsvoraussetzungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets und Krypto-Dienstleistungen
  • Überblick über die regulatorischen Anforderungen für in Deutschland regulierte Einrichtungen
  • Entwurf der europäischen Krypto-Regulierung, insbesondere der Markets in Crypto-Assets Regulation („MiCAR“)
  • Passporting von Lizenzen innerhalb der EU

Hier klicken und das Video ansehen.

Sie haben Interesse an der im Webinar verwendeten Präsentation? Kontaktieren Sie uns, um eine PDF der Präsentation zu erhalten.

 

 


Beitrag in Libra: EU schafft einheitliche Regeln für den Umgang mit Kryptowerten

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 16. September, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

In Ihrem aktuellen Beitrag für „Libra – das Rechtsbriefing“ stellen Renate Prinz und Annabelle Rau die wesentlichen Inhalte der neuen „Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCAR) vor, auf die sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission jüngst geeinigt haben.

Klicken Sie hier, um den gesamten Artikel zu lesen.


Trilog hat Einigung über MiCAR erzielt

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 11. August, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

Der Trilog hat sich am 30. Juni 2022 auf den finalen Text für die Verordnung für Märkte von Kryptowerten (Markets in Crypto Assets Regulation – „MiCAR“) geeinigt, welcher nun noch von den Mitgliedsstaaten angenommen werden muss (hier geht’s zur Pressemitteilung).

  • MiCAR wird erstmalig einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte, Krypto-Emittenten und Krypto-Dienstleister schaffen. Kryptowerte sind in Europa bislang überwiegend uneinheitlich geregelt.
  • MiCAR sieht spezifische Anforderungen Utility Token, Wertreferenzierte Token und E-Geld-Token vor. Nicht umfasst werden Security Token, die bereits bestehenden EU-Vorschriften im Finanzdienstleistungsbereich unterfallen und Non-fungible Token („NFT“), sofern sie nicht einer der Kryptowerte-Kategorien unterfallen.
  • Daneben regelt die MiCAR aufsichtsrechtliche Anforderungen an Emittenten von Kryptowerten (z.B. Pflicht zur Erstellung eines Whitepapers) und an Krypto-Dienstleister (z.B. Erfordernis einer Zulassung und fortlaufende Wohlverhaltenspflichten).
  • Neu im Vergleich zur Entwurfsfassung ist beispielsweise, dass Akteure auf dem Markt für Kryptowerte nun verpflichtet sind, eine Erklärung mit Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck vorzulegen. Inhalt, Methoden und Darstellung der Erklärung wird die ESMA dann über technische Regulierungsstandards vorgeben. Der finale Text der MiCAR ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Ein Inkrafttreten der Verordnung wird zum Ende des Jahres erwartet, die Vorschriften werden dann nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung finden.

Der finale Text der MiCAR ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Ein Inkrafttreten der Verordnung wird zum Ende des Jahres erwartet, die Vorschriften werden dann nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung finden.