Die BaFin hat im August neue Rundschreiben zu den quantitativen Liquiditätsstandards der CRR (Capital Requirements Regulation – Kapitaladäquanzverordnung) veröffentlicht, welche insbesondere
- die aufsichtliche Behandlung von außerbilanziellen Produkten in der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio – NSFR bzw. simplified NSFR) erfassen sowie
- die Wesentlichkeitskriterien für die jährliche Meldung (Art. 23 der Delegiertenverordnung 2015/61) anpasst.
Die beiden Rundschreiben sind relevant für alle Institute, für die der Artikel 6 Abs. 2 CRR Anwendung findet und die gemäß Artikel 6 (4) SSM-Verordnung als „weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs)“ eingestuft werden sowie für alle Institute nach § 1a KWG, [...]
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