Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 21. November 2022 in einer Mitteilung klargestellt, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Trading Apps oder Tradingportalen keine Dark Patterns verwenden dürfen, da diese in digitalen Entscheidungswelten („Choice Architecture“) gegen des Verbot der Irreführung und das Gebot der Redlichkeit verstoßen.
Vor diesem Hintergrund hat die BaFin zudem zwei neue FAQ zu den Wohlverhaltensregeln von Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht.
Was sind Dark Patterns?
Von Dark Patterns spricht man, wenn in Apps oder auf Webseiten einzelne Schaltflächen im Vergleich zu anderen deutlich kontrastärmer, ausgegraut oder transparent gestaltet werden, für Nutzer also insgesamt schlechter wahrnehmbar sind.
Solche grafische [...]
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