Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Kernziel des BFSG ist es, allen Menschen die barrierefreie Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. So ist die Teilhabe an digitalen Produkten und Dienstleistungen insbesondere für Menschen mit Behinderung oftmals nur eingeschränkt möglich. Das BFSG verpflichtet alle Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit bestimmter Dienstleistungen und Produkte. Dies schließt ausdrücklich auch Bankdienstleistungen mit ein, sodass für sämtliche betroffenen Unternehmen der Finanzbranche Handlungsbedarf besteht.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die betroffenen Bankdienstleistungen
Von Renate Prinz | Dr. Cornelius Hille am 26. Juni, 2025
Veröffentlicht In EU, Finanzdienstleistungen