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PSD3 am Horizont?

Von am August 17, 2022
Veröffentlicht in Zahlungsdienste

Die Europäische Kommission führt aktuell Konsultationen zur Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2 – „PSD2“) durch.

Die PSD2 regelt EU-weit einheitliche Anforderungen an Zahlungsdienstleister und die Erbringung von Zahlungsdiensten. In Deutschland werden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der PSD2 durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) umgesetzt.

Hierzu hat die Europäische Bankenaufsicht („EBA“) am 23. Juni 2022 in einer 126 Seiten langen Stellungnahme Vorschläge zu Änderung der PSD2 bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die Vorschläge umfassen unter anderem:

Anpassungen des Katalogs der Zahlungsdienste, z.B. Straffungen und Präzisierungen, um eine klarere Abgrenzung zwischen einzelnen Zahlungsdiensten zu ermöglichen sowie Teilungen und Zusammenführungen von einzelnen Zahlungsdiensten.

• Anpassungen beim Erlaubnisverfahren und der Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleistern (z.B. hinsichtlich Eigenkapitalanforderungen, der Unterscheidung von Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, der Aufsichtsarbitrage und dem daraus resultierenden forum shopping sowie Verzögerungen im Zulassungsverfahren).

• Klärung von Haftungsregelungen und damit zusammenhängender Schlüsselbegriffe im Zusammenhang mit nicht autorisierten Transkationen, welche zuletzt zu Rechtsunsicherheit und einer uneinheitlichen Anwendung der Richtlinie geführt haben sollen.

• Konkretisierung und Anpassung der starker Kundenauthentifizierung („SCA“), z.B. im Hinblick auf Haftung und Notwendigkeit der Durchführung.

• Verpflichtung für kontoführende Zahlungsdienstleister, den Anbietern von Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten („KID“ und „ZAG“) mehr Informationen zur Verfügung zu stellen und Sondierung der Möglichkeit einer einheitlichen Anwendungsprogrammierschnittstelle („API“) für diese Dienste als Standard in der EU.

Durchsetzung der Vorgaben der PSD, wie beispielsweise Maßnahmen, um der verzögerten Implementierung der SCA beim kartengestützten elektronischen Geschäftsverkehr entgegenzuwirken.

Die gezielten Konsultationen endeten bereits Anfang Juli 2022, die öffentliche Konsultation endete am 2. August 2022. Vor dem Hintergrund der umfassenden Stellungnahme der EBA wird erwartet, dass die Europäische Kommission sich mit dem ein oder anderen Vorschlag noch intensiver auseinandersetzen wird.

Annabelle Rau
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Annabelle Rau liegt in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungsrecht, europäisches Finanzaufsichtsrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ihre Beratungspraxis reicht von Fragen zur Regulierung traditioneller Finanzdienstleistungen bis hin zu neuen FinTech-Geschäftsmodellen, einschließlich der Krypto-Regulierung. Darüber hinaus berät Annabelle Rau mehrere börsennotierte Unternehmen bei ihren Hauptversammlungen und laufenden kapitalmarktrechtlichen Verpflichtungen.

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