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KI im Finanzsektor: Bafin übernimmt Marktüberwachung nach der KI-Verordnung

Von Annabelle Rau | Dr. Cornelius Hille am 29. Juli, 2026

Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungen, KI

Mit Inkrafttreten des deutschen KI-Verordnung-Durchführungsgesetzes erweitert sich das Mandat der Bafin: Sie ist ab sofort Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Künftig wird die Bafin daher auch die Einhaltung der Vorgaben der europäischen KI-Verordnung (AI Act) bei den von ihr beaufsichtigten Unternehmen überwachen.

Erfasste Unternehmen und Anwendungsfelder

Die neue Zuständigkeit betrifft insbesondere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstitute sowie weitere Finanzunternehmen unter Bafin-Aufsicht. Inhaltlich erfasst werden unter anderem Transparenzpflichten für KI-Systeme mit direkter Interaktion zu Kundinnen und Kunden (z. B. Chatbots), verbotene KI-Praktiken sowie – mit Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen – Hochrisiko-KI-Systeme, etwa im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung oder der Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung. Als weiteres Ziel der Bafin steht neben der Überwachung die Innovationsförderung.

Abstimmung der KI-Überwachung mit der laufenden Unternehmensaufsicht

Nach den Vorstellungen der Bafin soll die Marktüberwachung eng mit der bestehenden Finanzaufsicht verzahnt werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und ein wirksames Risikomanagement. Zugleich betont die Bafin, dass die Verantwortung für den rechtskonformen Einsatz von KI weiterhin bei den beaufsichtigten Unternehmen und ihren Geschäftsleitungen verbleibt. So soll der Balanceakt zwischen Innovation und Grundrechtsschutz erfolgreich gelingen, um die potentiellen Mehrwerte von KI auch im Finanzsektor nutzbar zu machen.

Inkrafttreten der KI-Vorschriften

Die Anforderungen der KI-Verordnung treten gestaffelt in Kraft: Während bestimmte KI-Praktiken bereits seit dem 2. Februar 2025 verboten sind, greift die Mehrheit der Vorgaben und die ersten Transparenzpflichten der KI-Verordnung ab dem 2. August 2026. Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme greifen ab dem 2. Dezember 2027. Regulierte Unternehmen des Finanzsektors sollten ihre Governance-, Compliance- und Kontrollprozesse frühzeitig an den Anforderungen der KI-Verordnung ausrichten.

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