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Was für Zahlungsdienstleister mit der geplanten Neuregulierung (PSD3) wichtig wird

Von und am November 8, 2023
Veröffentlicht in EU

Die Zahlungsdienstrichtlinie II (PSD2) hat die Zahlungsdienstleistungsbranche in Europa verändert. Vieles blieb aber im Detail offen und nicht praxisgerecht und die Umsetzung der Richtlinie sowie die Verwaltungspraxis der lokalen Finanzaufsicht unterscheidet sich zum Teil stark. Nun steht eine Reform an mit der PSD3, die einen höheren Grad der Harmonisierung anstrebt und viele neue Anforderungen für Zahlungsdienstleister mit sich bringen wird. Was sind die wichtigsten Änderungen und Herausforderungen, die auf die Branche zukommen? Wie können sich Zahlungsdienstleister vorbereiten? Lesen Sie in dem Artikel von Renate Prinz und Annabelle Rau, wie die geplante Richtlinie PSD 3, die Verordnung für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSR) und die Rahmenverordnung für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) die Landschaft der Zahlungsdienste verändern könnte.

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Schlagwörter: EU-Verordnung
Renate Prinz
Renate Prinz ist spezialisiert auf allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung, nationale und internationale Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie interne Restrukturierungsmaßnahmen. Sie berät zudem an der Schnittstelle zu finanzaufsichtsrechtlichen Aspekten, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Genehmigungsverfahren und laufenden regulatorischen Fragen. Renate Prinz ist erfahren in der Beratung von in- und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie FinTechs zu allen Aspekten des Gesellschaftsrechts und des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts. Darüber hinaus publiziert sie regelmäßig Beiträge im Gesellschafts- und Finanzaufsichtsrecht.


Annabelle Rau
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Annabelle Rau liegt in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungsrecht, europäisches Finanzaufsichtsrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ihre Beratungspraxis reicht von Fragen zur Regulierung traditioneller Finanzdienstleistungen bis hin zu neuen FinTech-Geschäftsmodellen, einschließlich der Krypto-Regulierung. Darüber hinaus berät Annabelle Rau mehrere börsennotierte Unternehmen bei ihren Hauptversammlungen und laufenden kapitalmarktrechtlichen Verpflichtungen.

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