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SEC-Zulassung für Krypto ETF

Von am Januar 11, 2024
Veröffentlicht in Kryptoregulierung

Die US-Amerikanische Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde SEC („SEC“) hat gestern am 10. Januar 2024 die von der Krypto-Szene bereits seit langem und mit Spannung erwartete Entscheidung getroffen, künftig börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Fund – „ETF“), die den Kurs der Kryptowährung Bitcoin abbilden, sog. Bitcoin-Spot ETFs, zum Listing und Vertrieb zuzulassen. Konkret zugelassen wurden 11 dieser Bitcoin-Spot ETFs, u.a. von den großen Akteuren im Markt, wie BlackRock, Ark Investments und Fidelity. Vorausgegangen war der Zulassungsentscheidung – neben einer Falschmeldung kurz vor der SEC-Entscheidung, die nochmals zu erheblichen Marktverwerfungen geführt hatte – ein jahreslanges Abstimmungsverfahren der Beteiligten mit der SEC, inklusive eines Rechtsstreits in den USA im letzten Jahr über die Genehmigung eines Bitcoin-Spot ETFs, bei der der SEC vom Gericht auferlegt wurde, ihre Sichtweise im Bezug auf Bitcoin-Spot ETFs zu überprüfen. Dem ist die SEC nun durch die Zulassungsentscheidung nachgekommen, weist in ihrer Stellungnahme jedoch zugleich auf den spekulativen und volatilen Charakter von Bitcoin sowie darauf hin, dass Bitcoin in der Vergangenheit bereits zur Finanzierung illegaler Aktivitäten verwendet wurde; die SEC sei weiterhin kein Befürworter von Bitcoin. Allgemeine Erwartung im Markt ist nun dennoch ein deutlicher Zuwachs von Krypto-Investments und damit einhergehend eine entsprechend starker Anstieg der Marktkapitalisierung, da nunmehr auch institutionellen Investoren ein Weg in Krypto-Investments (über ETFs) eher eröffnet sein dürfte.

Die von der SEC zugelassenen Bitcoin-Spot ETFs sind zunächst nicht in Deutschland verfügbar. Die Zulassung bezieht sich lediglich auf die USA. Welche Auswirkungen die SEC-Entscheidung künftig auf die deutsche Regulierungspraxis der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin haben wird, wird sich zeigen müssen. Nach derzeit geltender Rechtslage ist für in Deutschland aufgelegte und ansässige ETFS eine vergleichbare Struktur jedenfalls nicht möglich, da es ETFs aufsichtsrechtlich untersagt ist, lediglich in einen Vermögenswert zu investieren.

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Schlagwörter: BaFin, Bitcoin, ETF, Krypto, SEC
Frederic Peine
Dr. Frederic Peine ist schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht und M&A sowie im Finanzdienstleistungs- und Fondsaufsichtsrechts tätig. Seine Tätigkeit umfasst die allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung von börsennotierten Unternehmen, nationale und internationale M&A-Transaktionen und Joint Ventures sowie die Restrukturierung von Unternehmen im nationalen und internationalen Umfeld. Zudem berät Frederic Peine auch zu regulatorischen Fragen von Finanzdienstleistern und Fondsintermediären, hier insbesondere auch an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht.

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