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EMIR 3: Aktives Konto, Verrechnungsschwelle und Ausnahmen

Von Michal Chajdukowski on Dezember 06, 2024

Veröffentlicht In EMIR, ESMA, EU

Am 4. Dezember 2024 wurde die Verordnung 2024/2987 („EMIR 3“), welche die EU-Verordnung 648/2012 zur europäischen Marktinfrastruktur ändert, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. EMIR 3 tritt am 24. Dezember 2024 in Kraft, obwohl bestimmte Bestimmungen weiterhin den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) zu veröffentlichenden technischen Regulierungsstandards unterliegen werden.

EMIR 3 verlangt von bestimmten EU-Gegenparteien, dass sie ein Konto bei einer zentralen Gegenpartei (CCP) in der EU eröffnen und führen. Außerdem werden gezielte Änderungen an den Clearing-Schwellenwerten und bestimmten Ausnahmen vorgenommen.

Lesen Sie hier den vollständigen Text (englisch).

Themen: CCP, EMIR, ESMA

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