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Mit dem 14. Sanktionspaket müssen EU-Unternehmen sicherstellen, dass ihre nicht in der EU ansässigen Tochtergesellschaften die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus nicht umgehen. In unserem neusten Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie Investmentfonds und globale Unternehmen den Standard der „best efforts“ erfüllen können. Angesichts der zunehmenden Komplexität der EU-Sanktionslandschaft sollten bestehende Strukturen und Aktivitäten überprüft sowie robuste Richtlinien zur Einhaltung von Sanktionen eingeführt werden.
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