Der Trilog hat sich am 30. Juni 2022 auf den finalen Text für die Verordnung für Märkte von Kryptowerten (Markets in Crypto Assets Regulation – „MiCAR“) geeinigt, welcher nun noch von den Mitgliedsstaaten angenommen werden muss (hier geht’s zur Pressemitteilung).
- MiCAR wird erstmalig einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte, Krypto-Emittenten und Krypto-Dienstleister schaffen. Kryptowerte sind in Europa bislang überwiegend uneinheitlich geregelt.
- MiCAR sieht spezifische Anforderungen Utility Token, Wertreferenzierte Token und E-Geld-Token vor. Nicht umfasst werden Security Token, die bereits bestehenden EU-Vorschriften im Finanzdienstleistungsbereich unterfallen und Non-fungible Token („NFT“), sofern sie nicht einer der Kryptowerte-Kategorien unterfallen.
- Daneben regelt die MiCAR aufsichtsrechtliche Anforderungen an Emittenten von Kryptowerten (z.B. Pflicht zur Erstellung eines Whitepapers) und an Krypto-Dienstleister (z.B. Erfordernis einer Zulassung und fortlaufende Wohlverhaltenspflichten).
- Neu im Vergleich zur Entwurfsfassung ist beispielsweise, dass Akteure auf dem Markt für Kryptowerte nun verpflichtet sind, eine Erklärung mit Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck vorzulegen. Inhalt, Methoden und Darstellung der Erklärung wird die ESMA dann über technische Regulierungsstandards vorgeben. Der finale Text der MiCAR ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Ein Inkrafttreten der Verordnung wird zum Ende des Jahres erwartet, die Vorschriften werden dann nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung finden.
Der finale Text der MiCAR ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Ein Inkrafttreten der Verordnung wird zum Ende des Jahres erwartet, die Vorschriften werden dann nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung finden.