Author: Renate Prinz

Renate Prinz ist spezialisiert auf allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung, nationale und internationale Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie interne Restrukturierungsmaßnahmen. Sie berät zudem an der Schnittstelle zu finanzaufsichtsrechtlichen Aspekten, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Genehmigungsverfahren und laufenden regulatorischen Fragen. Renate Prinz ist erfahren in der Beratung von in- und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie FinTechs zu allen Aspekten des Gesellschaftsrechts und des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts. Darüber hinaus publiziert sie regelmäßig Beiträge im Gesellschafts- und Finanzaufsichtsrecht.


Neuer Anlauf der EU für eine Finanzunion: Was Banken jetzt wissen müssen

Von Renate Prinz | Dr. Cornelius Hille am 10. April, 2025

Veröffentlicht In EU, Finanzdienstleistungen

Die EU-Kommission hat ihre neue Strategie für eine Spar- und Investitionsunion (SIU) vorgestellt. Diese Initiative zielt darauf ab, den Zugang zu den Kapitalmärkten für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und Unternehmen in der EU mehr Finanzierungswege zu eröffnen. Geplante Neuerungen betreffen auch die Aufsicht und die Einlagensicherung. Renate Prinz und Dr. Cornelius Hille haben das Vorhaben für uns eingeordnet.

Continue Reading

Ausblick auf die Finanzregulierung und Aufsichtspraxis in Deutschland und der EU

Von Renate Prinz am 03. April, 2025

Veröffentlicht In Aufsichtspraxis, Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungen

Der neue Artikel von Renate Prinz in Finextra untersucht den regulatorischen Rahmen der Europäischen Union für das Jahr 2025 und bietet wertvolle Einblicke in die zukünftigen Entwicklungen und Herausforderungen.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel (Englisch).


DORA (Digital Operational Resilience Act): Lessons Learned

Von Renate Prinz am 31. März, 2025

Veröffentlicht In Dora

Die führende Fintech-Konferenz FIxBE findet am 9. und 10. April 2025 im CityCube Berlin statt. FIxBE bietet eine Plattform für Diskussionen über die neuesten Entwicklungen im Finanzsektor und ermöglicht Networking mit Experten und Innovatoren aus der Branche.

Unsere Partnerin Renate Prinz wird am 10. April um 14:15 Uhr am Panel zum Thema „DORA (Digital Operational Resilience Act): Lessons Learned“ bei der FIxBE 2025 teilnehmen.

In diesem Panel wird Renate Prinz ihre Erfahrungen und Erkenntnisse zur Umsetzung von DORA teilen. Sie wird auf die Herausforderungen und Erfolge eingehen und praktische Tipps für Unternehmen geben, die ihre digitale Betriebsresilienz stärken möchten.

Weitere Informationen zum Event finden Sie hier.


McDermott Investment Funds Academy AML, DORA, LMT & Co – Update & Ausblick 2025

Von Frank Müller | Renate Prinz am 28. März, 2025

Veröffentlicht In Dora


Am 26. März fand unser Online-Seminar der McDermott Investment Funds Academy statt. Unsere Expertinnen und Experten aus den Praxisgruppen Investmentfonds & Aufsichtsrecht – sowie Experten der luxemburgischen Sozietät Arendt & Medernach – gaben einen Ausblick auf die regulatorischen Entwicklungen im Jahr 2025. Folgende Themen wurden unter anderem behandelt:

  • LMTs & Side Pockets – Praxis in Deutschland & Luxemburg
  • AML: Neue Entwicklungen im Geldwäscherecht
  • DORA-Compliance

Das Online-Seminar richtete sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fonds-Initiatoren und Sponsoren, institutionelle Investoren, Asset Manager, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen, Banken u. a. mit Bezug zu Investmentfonds und deren Transaktionen.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Kennen Sie schon den DORA Check? Der Selbsttest hilft Ihnen herauszufinden, ob Ihr Unternehmen von den DORA-Regelungen betroffen ist und welcher Handlungsbedarf besteht. Mehr erfahren


McDermott Investment Funds Academy – AML, DORA, LMT & Co – Update & Ausblick 2025

Von Renate Prinz am 28. Februar, 2025

Veröffentlicht In AML, Dora, LMT

Wir laden Sie herzlich zu unserem Online-Seminar der McDermott Investment Funds Academy am 26. März von 9:30 – 10:30 Uhr ein. Mit unseren Expertinnen und Experten aus den Praxisgruppen Investmentfonds & Aufsichtsrecht – sowie Experten der luxemburgischen Sozietät Arendt & Medernach – geben wir Ihnen einen Ausblick auf die regulatorischen Entwicklungen im Jahr 2025. Unter anderem folgende Themen möchten wir mit Ihnen besprechen:

  • LMTs & Side Pockets – Praxis in Deutschland & Luxemburg
  • AML: Neue Entwicklungen im Geldwäscherecht
  • DORA-Compliance

Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fonds-Initiatoren und Sponsoren, institutionelle Investoren, Asset Manager, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen, Banken u. a. mit Bezug zu Investmentfonds und deren Transaktionen.

Wir freuen uns auf Sie.

Melden Sie sich hier an.


Finextra – Fusionen und Übernahmen auf dem EU-Markt: Wichtige Faktoren, die Investoren beachten sollten

Von Renate Prinz am 27. Februar, 2025

Veröffentlicht In Uncategorized

Investieren in Europa: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Die Meinungen gehen auseinander. Der Finanzsektor der EU hat in den letzten Jahren dank technologischer Fortschritte und sich wandelnder Verbraucherpräferenzen ein erhebliches Wachstum erlebt, steht jedoch auch unter starker Regulierung. Trotz der Nachteile einer hohen Regulierung, wie erhöhte Kosten, Unflexibilität, viele interne Richtlinien und eine höhere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hat sie auch positive Auswirkungen auf den Gesamtmarkt und die wirtschaftlichen Chancen.

Den vollständigen Text finden Sie hier (englisch).


MiCAR in der Praxis: BaFin veröffentlicht Merkblatt für Krypto-Dienstleistungen

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 10. Januar, 2025

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin„) hat zum Jahresbeginn ein Merkblatt zu den Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der neuen EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte („MiCAR„) veröffentlicht. Diese Verordnung gilt seit dem 30. Dezember 2024 unmittelbar für Krypto-Dienstleister in der EU.

Das Merkblatt bietet Klarstellungen zu den erlaubnispflichtigen Krypto-Dienstleistungen und den Anforderungen an Anbieter. Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Definitionen von Krypto-Dienstleistungen: Die BaFin präzisiert die erlaubnispflichtigen Kryptowerte-Dienstleistungen und verknüpft diese mit den bereits bekannten Wertpapierdienstleistungen der MiFID II.
  • Zulassung von Krypto-Dienstleistern: Das Merkblatt enthält detaillierte Informationen, ab wann eine Zulassungspflicht besteht und welche Unternehmen zulassungsfähig sind.
  • Notifizierung: Unternehmen mit bestehenden Lizenzen (z. B. Kredit- oder Wertpapierinstitute) können bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen ohne gesonderte Erlaubnis erbringen, müssen dies jedoch der BaFin gemäß den Vorgaben der MiCAR anzeigen (sog. „Notifizierung„). Die genauen Anforderungen an die Notifizierung werden im Merkblatt erläutert.

Das Merkblatt bietet Krypto-Unternehmen eine praktische Orientierungshilfe, um die neuen regulatorischen Anforderungen der MiCAR sicher und effizient zu erfüllen.


Die neue Verbraucherkreditrichtlinie: Ein Überblick

Von Renate Prinz am 06. Dezember, 2024

Veröffentlicht In EU

Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) im November 2023: Wann kommt die Umsetzung, was wird geregelt und wie sind die Reaktionen der Wirtschaft? Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie bringt bedeutende Änderungen und Erweiterungen im Bereich des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen mit sich. Die Neuregulierung soll den Verbraucherschutz stärken und auf die Herausforderungen der Digitalisierung gerecht werden. Aber bringt sie dem Verbraucher wirklich den gewünschten Mehrwert und Schutz oder verhindert sie durch Überregulierung vielmehr innovative, aber auch bestehende erfolgreiche Geschäftsmodelle – von denen die Verbraucher profitieren.

Wesentliche Inhalte der Richtlinie

Die neue Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich für Verbraucherkredite erheblich. Unter der Richtlinie sind auch Kredite unter EUR 200 umfasst, ebenso wie unentgeltliche Kredite oder Leasinggeschäfte. Diese Erweiterung soll sicherstellen, dass auch kleinere und bisher unregulierte Kreditformen unter den Schutz der Richtlinie fallen. Nunmehr ebenfalls umfassenderen Regelungen unterzogen werden Überziehungskredite. Mit der Regulierung auch unentgeltlicher Kredite fällt künftig auch der Kauf auf Rechnung und die beliebten “Buy now, pay later”-Angebote unter die Verbraucherkreditrichtlinie. Die gerade in Deutschland verbreitete Zahlungsmethode wird als zinsloser Kredit angesehen. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen und Regelungen, die den Kauf auf Rechnung betreffen. Kleine und mittlere Unternehmen können den Kauf auf Rechnung weiterhin anbieten, ohne die Vorgaben der strengeren Regulierung zu berücksichtigen, wenn er gebührenfrei erfolgt, innerhalb von 50 Tagen abgewickelt wird und ohne die Einbindung externer Dienstleister erfolgt. Für größere Händler gelten jedoch die strengeren Regeln.

Ziel ist es, zu verhindern, dass Verbraucher sich überschulden, etwa durch finanzielle Überforderung, hohe Zinsen oder unfaire Vertragsbedingungen, die vor Vertragsabschluss nicht ausreichend bekannt gemacht wurden. Gerade die „Buy now pay later“-Angebote waren Verbraucherschützern ein Dorn im Auge, aufgrund der drohenden “unbemerkten” finanziellen Überforderung der Käufer.

Folgende Maßnahmen und Pflichten gelten unter der neuen Richtlinie, um Verbraucher zu schützen:

  • Vorvertragliche Informationspflichten werden verschärft, um Verbraucher künftig noch umfangreicher und einfacher über die maßgeblichen Vertragsbedingungen zu informieren.
  • Einführung von Zinsobergrenzen
  • Wohlverhaltenspflichten für den Kreditgeber insb. in Bezug auf faire Vertragsbedingungen
  • Verpflichtende Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers, um sicherzustellen, dass der Verbraucher in der Lage ist, den Kredit auch zurückzuzahlen und
  • Vorgaben über die Werbung für Verbraucherkredite: Jede Werbung muss einen Hinweis enthalten, dass eine Kreditaufnahme kostenpflichtig ist. Irreführende Werbeaussagen werden verboten.

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU, die im November 2023 in Kraft getreten ist, muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Das heißt für Deutschland, wie auch für andere EU-Mitgliedsstaaten, dass die Richtlinie bis November 2025 in nationales Recht umzusetzen ist. Mit einer Anwendbarkeit der Vorschriften ist dann ab November 2026 zu rechnen. Ein Gesetzentwurf für die nationale Implementierung in Deutschland liegt bislang nicht vor.

Reaktionen und Kritik

Das Schutzniveau für Verbraucherkredite wird damit dem für Wohnimmobilienkredite angepasst. Die Vergleichbarkeit hinkt jedoch stark, wenn schon ein Kauf auf Rechnung für EUR 30 unter die verschärften Regelungen fallen kann. Seitens der Verbraucherschützer war genau dies gefordert, da die Belastung bei Verbrauchern oft durch eine Vielzahl kleinerer Käufe zu einer finanziellen Überforderung in der Gesamtsumme führt. Gleichwohl ist der Verwaltungsaufwand allein für die Kreditwürdigkeitsprüfung für Kredite von unter EUR 200 ungleich hoch. Eine Untergrenze wäre hier für die Kreditindustrie wünschenswert gewesen.

Während Verbraucherschützer die neuen Regelungen begrüßen, insbesondere aufgrund ihres großen Anwendungsbereichs und der festen Einführung von Zinsobergrenzen, wird die Richtlinie seitens der Kreditwirtschaft entsprechend stark kritisiert. So blieben erhebliche Interessen und berechtigte Bedenken von Banken wie Händlern weitgehend unbeachtet. Kredit- und Zahlungsinstitute befürchten insbesondere einen erheblichen Mehraufwand und Kosten, vor allem aufgrund der schon bei Kleinstkrediten zwingend erforderlichen Kreditwürdigkeitsprüfung. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Zahlungsgewohnheiten und –vorliegen der Verbraucher innerhalb der EU und damit sehr unterschiedlich gerichteten nationalen Interessen bleibt noch abzuwarten, wie unterschiedlich die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jeweils erfolgen wird, was für EU-weit tätige Akteure zu zusätzlichem Implementierungs- und Verwaltungsaufwand in den einzelnen Mitgliedstaaten führen dürfte.


Umgang mit EU-Sanktionen: Wie Investmentfonds und Unternehmen den „Best Efforts“-Standard erfüllen können

Von Renate Prinz am 02. Dezember, 2024

Veröffentlicht In EU, Fonds

Co-Autoren:  

Mit dem 14. Sanktionspaket müssen EU-Unternehmen sicherstellen, dass ihre nicht in der EU ansässigen Tochtergesellschaften die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus nicht umgehen. In unserem neusten Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie Investmentfonds und globale Unternehmen den Standard der „best efforts“ erfüllen können. Angesichts der zunehmenden Komplexität der EU-Sanktionslandschaft sollten bestehende Strukturen und Aktivitäten überprüft sowie robuste Richtlinien zur Einhaltung von Sanktionen eingeführt werden.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Artikel (Englisch).


Die DORA-Frist – Wie man sich vorbereitet und wie man juristische AI für die DORA-Vertragsprüfung nutzt

Von Renate Prinz am 15. November, 2024

Veröffentlicht In Dora, EU

Finanzdienstleistungsunternehmen (FS) müssen bis zum 17. Januar 2025 die neue Verordnung der EU zur digitalen operationellen Resilienz (DORA) einhalten. Die Einhaltung ist nicht optional, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

In diesem Webinar sprachen wir darüber, was DORA für Kunden bedeutete und wie man rechtliche KI für die Vertragsprüfung und -sanierung nutzen konnte.

Folgende Themen wurden besprochen:

  • Was DORA ist und für wen es gilt
  • Was Finanzdienstleistungsunternehmen vor Januar 2025 tun müssen
  • Welche Vertragsprüfungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen
  • Wie McDermott rechtliche KI mit BRYTER Extract für die DORA-Vertragsprüfung und -sanierung einsetzt

Eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier:



DORA-Check

Von Renate Prinz am 31. Oktober, 2024

Veröffentlicht In Dora, EU

Digitale Bedrohungen und Cyberangriffe nehmen jedes Jahr zu – im Jahr 2023 verursachten sie in Deutschland Schäden von über 200 Milliarden Euro, wobei 72% davon auf Cyberangriffe zurückzuführen waren (Quelle: Bitkom, Wirtschaftsschutz-Studie 2023). Gerade im sehr sensiblen und systemkritischen Finanzsektor soll daher in der EU ein einheitliches, besonders hohes Maß an Sicherheit hergestellt werden. Dafür kommt DORA – der Digital Operational Resilience Act.

Die Verordnung zur digitalen Betriebsstabilität (oder operationelle Resilienz) im Finanzsektor soll helfen, Risiken zu verringern, die durch die immer größere Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnik entstehen. Besonders wichtig ist es, die Gefahr durch Cyberangriffe und technische Störungen zu reduzieren. Ziel ist es, ein stabiles System für den Umgang mit diesen Risiken zu schaffen. DORA zielt dabei auf die gesamte Wertschöpfungskette des Finanzsektors ab. Damit können erstmals auch IT-Dienstleister der direkten Finanzaufsicht unterzogen werden. DORA wird ab dem 17. Januar 2025 für Unternehmen des Finanzsektors und ihre IT-Dienstleister gelten. Für jedes Unternehmen ist es entscheidend zu prüfen, ob DORA für sie gilt und welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, einschließlich der Überprüfung von Outsourcing-Verträgen auf DORA-Konformität und der internen IT-Infrastruktur.

McDermott hat den DORA-Check entwickelt, um einen ersten Überblick über die Verordnung zu geben und die Nutzer über die rechtlichen Grundlagen von DORA zu informieren.

Klicken Sie hier, um das Tool aufzurufen.


DORA tritt in Kraft: Digitale Resilienz und Cybersicherheit in der EU

Von Renate Prinz am 29. Oktober, 2024

Veröffentlicht In Dora, EU

McDermott Will & Emery’s Financial Regulatory Partnerin, Renate Prinz, hat einen Artikel in Finextra verfasst, der sich mit DORA (der Digital Operational Resilience Act der EU), seinen Inhalten und Zielen befasst und was betroffene Unternehmen jetzt tun müssen, um nächstes Jahr DORA-konform zu sein. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel in englischer Sprache.


Krypto-Unternehmen aus Dubai und Abu Dhabi: So vermeiden Sie regulatorische Fallstricke bei EU- und UK-Kunden

Von Renate Prinz am 26. September, 2024

Veröffentlicht In Krypto-Assets, Kryptoregulierung

Co-Autoren: |

Die kontinuierlichen Entwicklungen im Bereich der Krypto-Regulierung haben die Attraktivität von Dubai und Abu Dhabi für Krypto-Unternehmen mit globalen Ambitionen deutlich erhöht. Doch Vorsicht ist geboten: Unternehmen müssen möglicherweise auch die Krypto-Regulierungsvorschriften der EU oder des Vereinigten Königreichs einhalten, insbesondere wenn sie mit Kunden oder Investoren aus diesen Ländern zu tun haben.

In diesem Artikel werden die jüngsten Krypto-Entwicklungen im Dubai International Financial Centre (DIFC) und im Abu Dhabi Global Market (ADGM) zusammengefasst und auf mögliche Fallstricke, die Krypto-Firmen beim Umgang mit Kunden aus der EU oder dem Vereinigten Königreich haben, hingewiesen.

Hier lesen Sie den vollständigen Artikel (Englisch).


PFOF Verbot

Von Dr. Frederic Peine | Renate Prinz am 22. März, 2024

Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht, Wertpapierdienstleistungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) wird zunächst nicht gegen die Bezahlung von Wertpapierfirmen durch Dritte für die Weiterleitung von Kunden-Aufträgen (sog. Payment for Order flow („PFOF“)) vorgehen.

Mit Mitteilung vom 22. März 2024 hat die BaFin angekündigt, bis zum Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland keine Maßnahmen zu ergreifen oder Sanktionen zu erlassen, sollten Wertpapierfirmen gegen das PFOF-Verbot bei inländischen Kunden verstoßen. Das in der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates („MiFIR“) in der nun geänderten Fassung enthaltene Verbot von PFOF sieht vor, dass im Auftrag von Kleinanlegern und professionellen Kunden handelnde Wertpapierfirmen von Dritten keine Gebühren, Provisionen oder nichtmonetäre Vorteile u.a. für die Ausführung von Aufträgen von diesen Kunden an einem bestimmten Ausführungsplatz nehmen dürfen (Art. 39a Abs. 1 Ua. 1 MiFIR).

Hintergrund dieses Verbots der Gewährung von Rückvergütungen ist, dass die handelnden Wertpapierfirmen anstreben sollen, für die Geschäfte, die sie im Namen ihrer Kunden ausführen, den bestmöglichen Kurs und die höchstmögliche Ausführungswahrscheinlichkeit zu erreichen. Zu diesem Zweck sollen Wertpapierfirmen den Handelsplatz oder die Gegenpartei für die Ausführung der Geschäfte ihrer Kunden ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Erzielung der bestmöglichen Ausführung für ihre Kunden auswählen. Im Falle des Erhalts von Rückvergütungen besteht die Gefahr, dass diesen Interessen des Kunden zumindest nicht vollumfänglich Rechnung getragen wird.

Die EU-Mitgliedsstaaten können von dem PFOF-Verbot jedoch bis zum 30. Juni 2026 abweichen (Art. 39a Abs. 2 MiFIR), wovon Deutschland nach Ankündigung des Bundesministeriums der Finanzen Gebrauch machen wird, sofern es Wertpapieraufträge von in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Kunden betrifft; die entsprechende Ausnahmeregelung soll in § 138a WpHG aufgenommen werden und befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drucksache 20/10280).

Gleichwohl haben die beaufsichtigten Wertpapierfirmen das Verbot von PFOF zu beachten; bis zum Inkrafttreten der Neuregelung in § 138a WpHG wird die BaFin etwaige Verstöße jedoch nicht ahnden, sofern die Vorgaben des neuen § 138a WpHG eingehalten werden.

Link zur Aufsichtsmitteilung der BaFin.


Compliance im Fokus: Pflichten, Herausforderungen und Kompetenzen von Vorstand und Aufsichtsrat

Von Renate Prinz am 15. März, 2024

Veröffentlicht In Compliance, ESG

Das Webseminar mit unserer Partnerin Renate Prinz über die neuesten Compliance-Herausforderungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Fokus auf essenziellen Themen, die heute von höchster Relevanz sind, sowohl für Executives auf C-Level-Ebene, als auch für Non-Executives in Kontrollgremien. Wir beginnen mit einer fundierten Einführung in die aktuellen Compliance-Vorgaben und die Organisation von Compliance im Unternehmen.

Erfahren Sie mehr über die Schlüsselthemen, darunter Whistleblowing, Geldwäscheprävention, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Supply Chain Due Diligence) und ESG. Ein zentraler Fokus des Passion for People Webseminars liegt dabei darauf, welche spezifischen Pflichten Vorstand und Aufsichtsrat in diesem Kontext tragen und wie diese effektiv erfüllt werden können.

Besonders relevant ist die Frage, welche Kompetenzen in den Organen sowie in der 1 und 2 Führungsebene aufgebaut werden müssen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Wir werden praxisnahe Einblicke und konkrete Handlungsempfehlungen präsentieren, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen über die notwendigen Ressourcen und Fähigkeiten verfügt, um in der komplexen Compliance-Landschaft erfolgreich zu navigieren.

Kernthemen sind: Compliance Vorgaben und Compliance Organisation
• Whistleblowing, Geldwäscheprävention, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und ESG
• Pflichten, Herausforderungen von Vorstand und Aufsichtsrat
• Aufbau notwendiger Kompetenzen der 1 und 2 Führungsebene

Eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier:


Renate Prinz in FinExtra: „Non-Performing Loans unterliegen jetzt der Regulierung: Was das bedeutet“.

Von Renate Prinz am 05. März, 2024

Veröffentlicht In NPL

Erinnern wir uns an die Nachwirkungen der Finanzkrise 2007-2008. Die Kreditinstitute standen vor einer dringenden Herausforderung: Sie mussten ihre massiven Portfolios notleidender Kredite (NPL) loswerden. Unser Rechtsteam unterstützte diese Institute konsequent und klärte sie über Möglichkeiten, Grenzen und vor allem darüber auf, was die Käufer nicht erreichen konnten. Überraschenderweise blieb der NPL-Markt bis heute unreguliert.

Renate Prinz gibt in FinExtra einen Überblick über die neue Verordnung zu Non-Performing Loans und beantwortet die folgenden Fragen:

  • Was sind NPLs?
  • Was ist die NPL-Richtlinie?
  • Was sind die Pflichten des Kreditdienstleisters?
  • Was sind die Pflichten des NPL-Käufers?
  • Wie wird die Regulierung gehandhabt?
  • Wie werden die neuen Vorschriften das NPL-Umfeld verändern?

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier (Englisch).


Erlaubnispflicht für Kreditdienstleister – Dienstleistungen für Non-Performing-Loans sind jetzt erlaubnispflichtig

Von Renate Prinz am 28. Februar, 2024

Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungen, NPL

Mit dem Inkrafttreten des Kreditzweitmarktgesetzes am 30. Dezember 2023 sind Dienstleistungen in Bezug auf sogenannte Non-Performing-Loans, also Kredite, die nicht mehr bedient werden oder vom Ausfall bedroht sind, erlaubnispflichtig. Gesellschaften, die heute bereits Kreditdienstleistungen erbringen mussten sich bereits im Februar bei der BaFin melden und mitteilen, dass sie auch weiterhin die Dienstleistungen erbringen werden und haben nun bis April Zeit, einen Erlaubnisantrag zu stellen. Für sie gilt dann noch eine Übergangsregelung, unter der die Dienstleistungen zunächst noch erlaubnisfrei erbracht werden können. Zudem wird der Verkauf von NPLs durch Kreditinsittute unter klare Regeln gestellt, insbesondere was die standardisierte Mitteilung von Informationen über die verkauften NPLs angeht.
Die BaFin hat FAQ zu der neuen Regulierung aufgestellt. Darin sind erste Informationen zur Erlaubnispflicht und Erlaubnisvefahren zusammengefasst. Zudem hat die BaFin auf die veränderten Einreichungsfristen hingewiesen.


Sind Sie bereit für MiCAR? – Webinar zur Einführung in die neue EU-Krypto-Verordnung

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 09. Februar, 2024

Veröffentlicht In Kryptoregulierung, MiCAR

Wir freuen uns über die zahlreiche Teilnahme an unserem Webinar über die neue Regulierung von Krypto-Vermögenswerten in der EU (Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR)). Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Anwendungsbereich der MiCAR, den Zulassungsanforderungen und -verfahren sowie den Verpflichtungen für Krypto-Vermögensdienstleister in der EU. Unsere Expertinnen, die auf das Finanzregulierungsrecht mit Schwerpunkt auf der aktuellen Krypto-Regulierung spezialisiert sind, diskutierten über die bevorstehenden Änderungen durch die MiCAR im Jahr 2024.

Das Seminar richtete sich an alle, die in der Krypto-Szene tätig sind (oder dies anstreben) oder Dienstleistungen in diesem Bereich erbringen und einen Einblick in die Einhaltung der neuen Verordnung erhalten möchten. Das Webinar fand in englisch statt.

Eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier:


Was für Zahlungsdienstleister mit der geplanten Neuregulierung (PSD3) wichtig wird

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 08. November, 2023

Veröffentlicht In EU

Die Zahlungsdienstrichtlinie II (PSD2) hat die Zahlungsdienstleistungsbranche in Europa verändert. Vieles blieb aber im Detail offen und nicht praxisgerecht und die Umsetzung der Richtlinie sowie die Verwaltungspraxis der lokalen Finanzaufsicht unterscheidet sich zum Teil stark. Nun steht eine Reform an mit der PSD3, die einen höheren Grad der Harmonisierung anstrebt und viele neue Anforderungen für Zahlungsdienstleister mit sich bringen wird. Was sind die wichtigsten Änderungen und Herausforderungen, die auf die Branche zukommen? Wie können sich Zahlungsdienstleister vorbereiten? Lesen Sie in dem Artikel von Renate Prinz und Annabelle Rau, wie die geplante Richtlinie PSD 3, die Verordnung für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSR) und die Rahmenverordnung für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) die Landschaft der Zahlungsdienste verändern könnte.

Hier kommen Sie zum vollständigen Artikel.


McDermott ist bei den Financial Times Innovative Lawyers Awards in Europa nominiert

Von Renate Prinz am 29. Juli, 2023

Veröffentlicht In Deutschland, ESG

Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei im Rahmen der Financial Times Innovative Lawyers Awards Europe in den Kategorien Innovation in Digital Solutions und Innovative Lawyers in Impact und ESG nominiert wurde.

Das deutsche Legal Tech-Team unter Leitung von Dr. Thomas Hauss wurde für das Tool “Check of Regulatory Authorizations” (CORA) in der Kategorie “Innovation in Digital Solutions” nominiert. Das Tool unterstützt Nutzer bei der Navigation durch die hochkomplexe Landschaft des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts.

Hier erfahren Sie mehr über CORA.
Hier kommen Sie zur Shortlist.

Unser Team rund um CORA: Dr. Thomas Hauss, Renate Prinz, Annabelle Rau, Dr. Philip Uecker, Dr. Frederic Peine und Helena Wittmund.


Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs) legen gemeinsames Verständnis von Greenwashing vor und weisen auf Risiken hin

Von Renate Prinz am 04. Juli, 2023

Veröffentlicht In Deutschland, ESG, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsrisiken

Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben am 1. Juni ihre Fortschrittsberichte über Greenwashing veröffentlicht. Die Berichte enthalten ein gemeinsames Verständnis von Greenwashing und helfen so, Marktteilnehmern und Regulierungsbehörden einen gemeinsamen Bezugspunkt im Umgang mit diesem Phänomen zu geben.

In dem Bericht bewertet die ESMA, welche Bereiche der Wertschöpfungskette für nachhaltige Investitionen (SIVC) dem Risiko des Greenwashings stärker ausgesetzt sind. Diese Bewertung soll den Marktteilnehmern dabei helfen, Greenwashing zu verhindern und abzuschwächen, und die ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden bei der Festlegung von Prioritäten für Aufsichtsmaßnahmen und regulatorische Eingriffe unterstützen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich irreführende Behauptungen auf alle Schlüsselaspekte des Nachhaltigkeitsprofils eines Produkts oder eines Unternehmens beziehen können – von Governance-Aspekten bis hin zu Nachhaltigkeitsstrategien, -zielen und -kennzahlen oder Behauptungen über Auswirkungen. Der Bericht enthält auch sektorspezifische Bewertungen für Schlüsselsektoren, die in den Zuständigkeitsbereich der ESMA fallen, wie Emittenten, Investmentmanager, Benchmark-Administratoren und Anbieter von Wertpapierdienstleistungen.

Der endgültige Greenwashing-Bericht der ESA wird voraussichtlich im Mai 2024 veröffentlicht.

Klicken Sie hier für weitere Informationen. (Englisch)


Stabilität durch Regulierung – Renate Prinz in der Börsen-Zeitung

Von Renate Prinz am 15. Mai, 2023

Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht, Kryptoregulierung, MiCAR

Die Finanzbranche sieht sich erneut mit Unsicherheit und Turbulenzen konfrontiert, die insbesondere durch den Niedergang einiger Banken und Probleme in der Krypto-Szene verursacht werden. Angesichts der aktuellen Regulierungsdichte stellt sich die Frage, ob diese ausreichend ist, um die Stabilität der Finanzbranche zu gewährleisten und ob sie tatsächlich dazu beitragen kann, Marktsicherheit und Vertrauen zu schaffen. Renate Prinz ordnet in der Börsen-Zeitung die aktuellen Entwicklungen ein.

Hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Das Jahr neigt sich dem Ende – was erwartet uns Neues in 2023?

Von Renate Prinz am 19. Dezember, 2022

Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungen, Fonds

Zum Ende des Jahres empfiehlt es sich einen Blick auf neue Regelungen zum Jahresbeginn werfen: Ab dem 1. Januar gelten die neuen Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Mit der Offenlegungsverordnung, die schon im März 2021 in Kraft getreten ist, müssen die betroffenen belegen, wie nachhaltig ihre Produkte sind, inwieweit ESG Kriterien, also ökologische und soziale Standards und gute Unternehmensführung beachtet und verfolgt werden und welche Strategien hier angesetzt werden.

Die Offenlegungsverordnung gilt für Finanzmarktteilnehmer, insbesondere im Fondsbereich, aber auch Versicherungsunternehmen, die Versicherungsanlageprodukte anbieten, Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Portfolioverwaltung erbringen sowie Anbieter von Altersvorsorgeprodukten sowie Finanzberater in diesen Bereichen.

Wichtige Punkte der Offenlegungsverordnung blieben unklar und ließen Fragen offen. Hier sollen die technischen Standards nun Abhilfe schaffen, die bereits im August 2022 verabschiedet und veröffentlicht wurden. Mit diesen werden nun noch genauere Vorgaben getroffen, welche Informationen zu einzelnen Finanzprodukten darzulegen sind, wie diese offenzulegen sind und insbesondere auch dazu, wie Informationen offenzulegen sind über die Vermeidung erheblicher Umweltbeeinträchtigungen durch ein Produkt.

Ab dem 1. Januar 2023 sind die Technischen Standards zur Offenlegungsverordnung verpflichtend zu berücksichtigen. Dabei wird es aber nicht bleiben – die EU-Kommission hat bereits ein Review beauftragt, mit dem die RTS nochmal überarbeitet werden sollen, insbesondere mit Fokus auf Finanzprodukte die in Kernenergie und Gas investieren.

Mehr zum Thema sie hier.


Die regulatorische Landschaft für Krypto-Assets in Deutschland und der EU verstehen

Von Renate Prinz am 11. November, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

Derzeit kann man überall Zusammenfassungen und Briefings über die neue Verordnung über den Markt für Krypto-Assets („MiCAR“) lesen. Sicherlich hat MiCAR das Potenzial, dem EU-Kryptomarkt einen enormen Schub zu geben. Nach dem, was wir bisher gesehen haben, ist die Regulierung für neue Geschäftsmodelle, insbesondere im Fintech-Markt, gar nicht so schlecht, wie alle bisher angenommen haben.

Renate Prinz ordnet die Entwicklungen in FinExtra ein. Hier geht es zum Beitrag.


McDermottTech 2022 – Recap

Von Renate Prinz am 21. Oktober, 2022

Veröffentlicht In Events, Kryptoregulierung

Von Krypto, NFTs und Blockchain-Technologien über Ethik in der künstlichen Intelligenz, Outsourcing und Cloud-Deals bis hin zu Trends beim Schutz und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Metaverse: Gemeinsam haben wir bei der diesjährigen McDermottTech einige der neuesten globalen Trends der Technologiebranche diskutiert.

Sie haben Interesse an den Inhalten unserer Panels? Hier geht es zu den Videos zu unseren Panels. Außerdem können Sie hier die PowerPoint Präsentation herunterladen.


FinTech Market: Regulation of crypto assets in Germany and the EU

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 21. September, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

In diesem aufgezeichneten Webinar geben Renate Prinz und Annabelle Rau einen Überblick über die aktuelle Regulierungslandschaft für Krypto-Assets und Krypto-Dienstleister in Deutschland. Sie werfen zudem einen Blick auf die europäische Ebene, wo sich eine einheitliche Gesetzgebung für die Regulierung von Krypto-Assets bereits abzeichnet. Folgende weitere Themen werden behandelt:

  • Regulatorische Einordnung von Krypto-Assets in Deutschland
  • Zulassungsvoraussetzungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets und Krypto-Dienstleistungen
  • Überblick über die regulatorischen Anforderungen für in Deutschland regulierte Einrichtungen
  • Entwurf der europäischen Krypto-Regulierung, insbesondere der Markets in Crypto-Assets Regulation („MiCAR“)
  • Passporting von Lizenzen innerhalb der EU

Hier klicken und das Video ansehen.

Sie haben Interesse an der im Webinar verwendeten Präsentation? Kontaktieren Sie uns, um eine PDF der Präsentation zu erhalten.

 

 


Beitrag in Libra: EU schafft einheitliche Regeln für den Umgang mit Kryptowerten

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 16. September, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

In Ihrem aktuellen Beitrag für „Libra – das Rechtsbriefing“ stellen Renate Prinz und Annabelle Rau die wesentlichen Inhalte der neuen „Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCAR) vor, auf die sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission jüngst geeinigt haben.

Klicken Sie hier, um den gesamten Artikel zu lesen.


Events im September

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 02. September, 2022

Veröffentlicht In Events

Lexology Webinar: FinTech Market: Regulation of crypto assets in Germany and the EU, 13. September

Renate Prinz und Annabelle Rau bieten Ihnen einen Überblick über die aktuelle Regulierungslandschaft in Deutschland für Krypto-Assets und Krypto-Dienstleister sowie einen Blick auf die europäische Ebene, wo sich bereits ein einheitliches Regelwerk für die Regulierung von Krypto-Assets abzeichnet. Jetzt anmelden!

McDermott Tech, Oriental Mandarin München, 27. September

Während dieser halbtägigen Veranstaltung erwarten Sie inspirierende Podiumsdiskussionen zu aktuellen Trendthemen und Networking-Möglichkeiten, um Branchenführer aus dem gesamten Technologiesektor zu treffen. Jetzt anmelden!


Neue Rundschreiben der BaFin zu Liquiditätsstandards

Von Renate Prinz am 02. September, 2022

Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht

Die BaFin hat im August neue Rundschreiben zu den quantitativen Liquiditätsstandards der CRR (Capital Requirements Regulation – Kapitaladäquanzverordnung) veröffentlicht, welche insbesondere

  • die aufsichtliche Behandlung von außerbilanziellen Produkten in der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio – NSFR bzw. simplified NSFR) erfassen sowie
  • die Wesentlichkeitskriterien für die jährliche Meldung (Art. 23 der Delegiertenverordnung 2015/61) anpasst.

Die beiden Rundschreiben sind relevant für alle Institute, für die der Artikel 6 Abs. 2 CRR Anwendung findet und die gemäß Artikel 6 (4) SSM-Verordnung als „weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs)“ eingestuft werden sowie für alle Institute nach § 1a KWG, die keine CRR Kreditinstitute sind, die aber wie CRR-Kreditinstitute im Hinblick auf die Anwendung bestimmter Normen eingestuft werden (§ 1a Abs. 1 KWG).

Die Anpassung der Wesentlichkeitskriterien soll insbesondere viele Institute von der Meldepflicht entlasten, da damit sichergestellt werden soll, dass nur dann Meldungen von Instituten einzureichen sind, für die die jeweiligen Produktgruppen auch tastsächlich relevant sind, d.h. höhere Grenzwerte für die Wesentlichkeitskriterien und genauere Bestimmung der von Art. 23 Abs. 1 a) – h) DV 2015/61 erfassten Produkte und Dienstleistungen und dazugehöriger Liquiditätsabflüsse.

Bei den Liquiditätsstandards wird zwischen den Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) unterschieden. Mit der NSFR soll das strukturelle, längerfristige Liquiditätsrisiko abgesichert werden, d.h. sichergestellt werden, dass die Institute langfristig über ausreichende und stabile Refinanzierung verfügen, um die Stressanfälligkeit zu reduzieren. Die Institute müssen danach über einen Mindestbestand an stabiler Refinanzierung verfügen. Die LCR hingegen adressiert die kurzfristige Liquidität und stellt einen Liquiditätspuffer für ein Stressszenario von mindestens 30 Tagen sicher, wobei das jeweilige Stressszenario von der Aufsicht vorgegeben wird.

Das Rundschreiben 6/2022 gilt seit Veröffentlichung am 1. August 2022 und ist für den Meldestichtag 31. März 2023 erstmals zu berücksichtigen. Das Rundschreiben 7/2022 gilt ab dem 15. August 2022.

Zu den Rundschreiben geht es hier:

Rundschreiben 6/2022
Rundschreiben 7/2022

Eine Zusammenfassung der Maßnahmen und weitere Hintergrunderläuterungen finden Sie hier.


Trilog hat Einigung über MiCAR erzielt

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 11. August, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

Der Trilog hat sich am 30. Juni 2022 auf den finalen Text für die Verordnung für Märkte von Kryptowerten (Markets in Crypto Assets Regulation – „MiCAR“) geeinigt, welcher nun noch von den Mitgliedsstaaten angenommen werden muss (hier geht’s zur Pressemitteilung).

  • MiCAR wird erstmalig einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte, Krypto-Emittenten und Krypto-Dienstleister schaffen. Kryptowerte sind in Europa bislang überwiegend uneinheitlich geregelt.
  • MiCAR sieht spezifische Anforderungen Utility Token, Wertreferenzierte Token und E-Geld-Token vor. Nicht umfasst werden Security Token, die bereits bestehenden EU-Vorschriften im Finanzdienstleistungsbereich unterfallen und Non-fungible Token („NFT“), sofern sie nicht einer der Kryptowerte-Kategorien unterfallen.
  • Daneben regelt die MiCAR aufsichtsrechtliche Anforderungen an Emittenten von Kryptowerten (z.B. Pflicht zur Erstellung eines Whitepapers) und an Krypto-Dienstleister (z.B. Erfordernis einer Zulassung und fortlaufende Wohlverhaltenspflichten).
  • Neu im Vergleich zur Entwurfsfassung ist beispielsweise, dass Akteure auf dem Markt für Kryptowerte nun verpflichtet sind, eine Erklärung mit Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck vorzulegen. Inhalt, Methoden und Darstellung der Erklärung wird die ESMA dann über technische Regulierungsstandards vorgeben. Der finale Text der MiCAR ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Ein Inkrafttreten der Verordnung wird zum Ende des Jahres erwartet, die Vorschriften werden dann nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung finden.

Der finale Text der MiCAR ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Ein Inkrafttreten der Verordnung wird zum Ende des Jahres erwartet, die Vorschriften werden dann nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung finden.