Michal Chajdukowski

Michal Chajdukowski beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit einer Reihe von regulatorischen und handelsbezogenen Angelegenheiten. Auf der Grundlage seiner Erfahrung im Bereich der Finanzregulierung begleitet er nationale und multinationale Mandanten durch die Komplexität der Sanktionsregelungen des Vereinigten Königreichs und der EU sowie der Exportkontrollen, wobei er ein besonderes Augenmerk auf grenzüberschreitende Handelsgeschäfte legt. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der streitigen und nichtstreitigen aufsichtsrechtlichen Beratung von Banken, Versicherungsgesellschaften und anderen Finanzinstituten, insbesondere im Zusammenhang mit der Einhaltung von Korruptionsbekämpfungs- und Sanktionsbestimmungen sowie spezifischen finanzrechtlichen Verpflichtungen.

CLOs und wesentliche nicht öffentliche Informationen: Wichtige Erkenntnisse aus der Einigung der SEC mit Sound Point


Von und am Feb. 13, 2025
Gepostet In CLO, SEC

In diesem Hinweis präsentieren wir die wichtigsten Lehren aus der Einigung der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) mit Sound Point Capital Management, LP (Sound Point) und erörtern, ob eine ähnliche Durchsetzungsmaßnahme unter den Marktmissbrauchsregelungen der EU und des Vereinigten Königreichs möglich wäre. Fondsmanager, die in besicherte Kreditforderungen (CLOs) investieren, sollten die Entscheidung der SEC zur Kenntnis nehmen, ihre Richtlinien für wesentliche nicht öffentliche Informationen (MNPI) überprüfen und die verstärkte Fokussierung der SEC auf Transparenz in den privaten Kreditmärkten genau beobachten. Den vollständigen Artikel unserer Autoren Vlad Maly, Paul Helms und Michal Chajdukowski finden Sie hier.

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EMIR 3: Aktives Konto, Verrechnungsschwelle und Ausnahmen


Von am Dez. 6, 2024
Gepostet In EMIR, ESMA, EU

Am 4. Dezember 2024 wurde die Verordnung 2024/2987 („EMIR 3“), welche die EU-Verordnung 648/2012 zur europäischen Marktinfrastruktur ändert, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. EMIR 3 tritt am 24. Dezember 2024 in Kraft, obwohl bestimmte Bestimmungen weiterhin den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) zu veröffentlichenden technischen Regulierungsstandards unterliegen werden. EMIR 3 verlangt von bestimmten EU-Gegenparteien, dass sie ein Konto bei einer zentralen Gegenpartei (CCP) in der EU eröffnen und führen. Außerdem werden gezielte Änderungen an den Clearing-Schwellenwerten und bestimmten Ausnahmen vorgenommen. Lesen Sie hier den vollständigen Text (englisch).

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