Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin„) hat zum Jahresbeginn ein Merkblatt zu den Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der neuen EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte („MiCAR„) veröffentlicht. Diese Verordnung gilt seit dem 30. Dezember 2024 unmittelbar für Krypto-Dienstleister in der EU.

Das Merkblatt bietet Klarstellungen zu den erlaubnispflichtigen Krypto-Dienstleistungen und den Anforderungen an Anbieter. Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Definitionen von Krypto-Dienstleistungen: Die BaFin präzisiert die erlaubnispflichtigen Kryptowerte-Dienstleistungen und verknüpft diese mit den bereits bekannten Wertpapierdienstleistungen der MiFID II.
  • Zulassung von Krypto-Dienstleistern: Das Merkblatt enthält detaillierte Informationen, ab wann eine Zulassungspflicht besteht und welche Unternehmen zulassungsfähig sind.
  • Notifizierung: Unternehmen mit bestehenden Lizenzen [...]

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