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: MaRisk

ZAG-MaRisk

Am 27. Mai 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die finale Fassung des Rundschreibens über die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungsinstituten („ZAG-MaRisk“) veröffentlicht. Damit liegen nun erstmals eigene Mindestanforderungen für ZAG-Institute vor. Zuvor musste auf die MaRisk für Kreditinstitute („MaRisk (BA)“) zurückgegriffen und diese diese zum Teil sinngemäß angewendet werden. Diese „Lücke“ wurde nun durch die Aufsicht geschlossen. Die ZAG-MaRisk konkretisiert dabei auf Grundlage von § 27 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes („ZAG“) die Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der Institute. Zudem enthält sie insbesondere Konkretisierungen zu Sicherungsanforderungen (§§ 17 f. ZAG) sowie Auslagerungen (§ 26 ZAG). [...]

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Nachhaltigkeitsrisiken & Co. in der 7. MaRisk-Novelle

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 26. September 2022 einen novellierten Entwurf ihres Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ („MaRisk“) veröffentlicht, welcher nun zur Konsultation steht.

Die MaRisk kodifizieren die Verwaltungspraxis der BaFin zum Risikomanagement für deutsche Banken insbesondere in punkto Geschäftsorganisation und Auslagerungen (Outsourcing) und konkretisieren dabei die gesetzlichen Anforderungen des § 25a KWG.

Der Entwurf der 7. MaRisk-Novelle umfasst unter anderem:

  • die Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde („EBA“) für die Kreditvergabe und Überwachung;
  • spezifische Anforderungen an Immobiliengeschäfte von Banken;
  • grundlegende Regeln, die Kreditinstitute bei der Verwendung von Risikomodellen einzuhalten haben;
  • Anforderungen an das [...]

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