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Die neue Verbraucherkreditrichtlinie: Ein Überblick

Von Renate Prinz on Dezember 06, 2024

Veröffentlicht In EU

Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) im November 2023: Wann kommt die Umsetzung, was wird geregelt und wie sind die Reaktionen der Wirtschaft? Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie bringt bedeutende Änderungen und Erweiterungen im Bereich des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen mit sich. Die Neuregulierung soll den Verbraucherschutz stärken und auf die Herausforderungen der Digitalisierung gerecht werden. Aber bringt sie dem Verbraucher wirklich den gewünschten Mehrwert und Schutz oder verhindert sie durch Überregulierung vielmehr innovative, aber auch bestehende erfolgreiche Geschäftsmodelle – von denen die Verbraucher profitieren.

Wesentliche Inhalte der Richtlinie

Die neue Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich für Verbraucherkredite erheblich. Unter der Richtlinie sind auch Kredite unter EUR 200 umfasst, ebenso wie unentgeltliche Kredite oder Leasinggeschäfte. Diese Erweiterung soll sicherstellen, dass auch kleinere und bisher unregulierte Kreditformen unter den Schutz der Richtlinie fallen. Nunmehr ebenfalls umfassenderen Regelungen unterzogen werden Überziehungskredite. Mit der Regulierung auch unentgeltlicher Kredite fällt künftig auch der Kauf auf Rechnung und die beliebten “Buy now, pay later”-Angebote unter die Verbraucherkreditrichtlinie. Die gerade in Deutschland verbreitete Zahlungsmethode wird als zinsloser Kredit angesehen. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen und Regelungen, die den Kauf auf Rechnung betreffen. Kleine und mittlere Unternehmen können den Kauf auf Rechnung weiterhin anbieten, ohne die Vorgaben der strengeren Regulierung zu berücksichtigen, wenn er gebührenfrei erfolgt, innerhalb von 50 Tagen abgewickelt wird und ohne die Einbindung externer Dienstleister erfolgt. Für größere Händler gelten jedoch die strengeren Regeln.

Ziel ist es, zu verhindern, dass Verbraucher sich überschulden, etwa durch finanzielle Überforderung, hohe Zinsen oder unfaire Vertragsbedingungen, die vor Vertragsabschluss nicht ausreichend bekannt gemacht wurden. Gerade die „Buy now pay later“-Angebote waren Verbraucherschützern ein Dorn im Auge, aufgrund der drohenden “unbemerkten” finanziellen Überforderung der Käufer.

Folgende Maßnahmen und Pflichten gelten unter der neuen Richtlinie, um Verbraucher zu schützen:

  • Vorvertragliche Informationspflichten werden verschärft, um Verbraucher künftig noch umfangreicher und einfacher über die maßgeblichen Vertragsbedingungen zu informieren.
  • Einführung von Zinsobergrenzen
  • Wohlverhaltenspflichten für den Kreditgeber insb. in Bezug auf faire Vertragsbedingungen
  • Verpflichtende Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers, um sicherzustellen, dass der Verbraucher in der Lage ist, den Kredit auch zurückzuzahlen und
  • Vorgaben über die Werbung für Verbraucherkredite: Jede Werbung muss einen Hinweis enthalten, dass eine Kreditaufnahme kostenpflichtig ist. Irreführende Werbeaussagen werden verboten.

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU, die im November 2023 in Kraft getreten ist, muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Das heißt für Deutschland, wie auch für andere EU-Mitgliedsstaaten, dass die Richtlinie bis November 2025 in nationales Recht umzusetzen ist. Mit einer Anwendbarkeit der Vorschriften ist dann ab November 2026 zu rechnen. Ein Gesetzentwurf für die nationale Implementierung in Deutschland liegt bislang nicht vor.

Reaktionen und Kritik

Das Schutzniveau für Verbraucherkredite wird damit dem für Wohnimmobilienkredite angepasst. Die Vergleichbarkeit hinkt jedoch stark, wenn schon ein Kauf auf Rechnung für EUR 30 unter die verschärften Regelungen fallen kann. Seitens der Verbraucherschützer war genau dies gefordert, da die Belastung bei Verbrauchern oft durch eine Vielzahl kleinerer Käufe zu einer finanziellen Überforderung in der Gesamtsumme führt. Gleichwohl ist der Verwaltungsaufwand allein für die Kreditwürdigkeitsprüfung für Kredite von unter EUR 200 ungleich hoch. Eine Untergrenze wäre hier für die Kreditindustrie wünschenswert gewesen.

Während Verbraucherschützer die neuen Regelungen begrüßen, insbesondere aufgrund ihres großen Anwendungsbereichs und der festen Einführung von Zinsobergrenzen, wird die Richtlinie seitens der Kreditwirtschaft entsprechend stark kritisiert. So blieben erhebliche Interessen und berechtigte Bedenken von Banken wie Händlern weitgehend unbeachtet. Kredit- und Zahlungsinstitute befürchten insbesondere einen erheblichen Mehraufwand und Kosten, vor allem aufgrund der schon bei Kleinstkrediten zwingend erforderlichen Kreditwürdigkeitsprüfung. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Zahlungsgewohnheiten und –vorliegen der Verbraucher innerhalb der EU und damit sehr unterschiedlich gerichteten nationalen Interessen bleibt noch abzuwarten, wie unterschiedlich die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jeweils erfolgen wird, was für EU-weit tätige Akteure zu zusätzlichem Implementierungs- und Verwaltungsaufwand in den einzelnen Mitgliedstaaten führen dürfte.


Umgang mit EU-Sanktionen: Wie Investmentfonds und Unternehmen den „Best Efforts“-Standard erfüllen können

Von Renate Prinz on Dezember 02, 2024

Veröffentlicht In EU, Fonds

Co-Autoren:  

Mit dem 14. Sanktionspaket müssen EU-Unternehmen sicherstellen, dass ihre nicht in der EU ansässigen Tochtergesellschaften die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus nicht umgehen. In unserem neusten Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie Investmentfonds und globale Unternehmen den Standard der „best efforts“ erfüllen können. Angesichts der zunehmenden Komplexität der EU-Sanktionslandschaft sollten bestehende Strukturen und Aktivitäten überprüft sowie robuste Richtlinien zur Einhaltung von Sanktionen eingeführt werden.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Artikel (Englisch).


Die DORA-Frist – Wie man sich vorbereitet und wie man juristische AI für die DORA-Vertragsprüfung nutzt

Von Renate Prinz on November 15, 2024

Veröffentlicht In Dora, EU

Finanzdienstleistungsunternehmen (FS) müssen bis zum 17. Januar 2025 die neue Verordnung der EU zur digitalen operationellen Resilienz (DORA) einhalten. Die Einhaltung ist nicht optional, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

In diesem Webinar sprachen wir darüber, was DORA für Kunden bedeutete und wie man rechtliche KI für die Vertragsprüfung und -sanierung nutzen konnte.

Folgende Themen wurden besprochen:

  • Was DORA ist und für wen es gilt
  • Was Finanzdienstleistungsunternehmen vor Januar 2025 tun müssen
  • Welche Vertragsprüfungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen
  • Wie McDermott rechtliche KI mit BRYTER Extract für die DORA-Vertragsprüfung und -sanierung einsetzt

Eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier:



DORA-Check

Von Renate Prinz on Oktober 31, 2024

Veröffentlicht In Dora, EU

Digitale Bedrohungen und Cyberangriffe nehmen jedes Jahr zu – im Jahr 2023 verursachten sie in Deutschland Schäden von über 200 Milliarden Euro, wobei 72% davon auf Cyberangriffe zurückzuführen waren (Quelle: Bitkom, Wirtschaftsschutz-Studie 2023). Gerade im sehr sensiblen und systemkritischen Finanzsektor soll daher in der EU ein einheitliches, besonders hohes Maß an Sicherheit hergestellt werden. Dafür kommt DORA – der Digital Operational Resilience Act.

Die Verordnung zur digitalen Betriebsstabilität (oder operationelle Resilienz) im Finanzsektor soll helfen, Risiken zu verringern, die durch die immer größere Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnik entstehen. Besonders wichtig ist es, die Gefahr durch Cyberangriffe und technische Störungen zu reduzieren. Ziel ist es, ein stabiles System für den Umgang mit diesen Risiken zu schaffen. DORA zielt dabei auf die gesamte Wertschöpfungskette des Finanzsektors ab. Damit können erstmals auch IT-Dienstleister der direkten Finanzaufsicht unterzogen werden. DORA wird ab dem 17. Januar 2025 für Unternehmen des Finanzsektors und ihre IT-Dienstleister gelten. Für jedes Unternehmen ist es entscheidend zu prüfen, ob DORA für sie gilt und welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, einschließlich der Überprüfung von Outsourcing-Verträgen auf DORA-Konformität und der internen IT-Infrastruktur.

McDermott hat den DORA-Check entwickelt, um einen ersten Überblick über die Verordnung zu geben und die Nutzer über die rechtlichen Grundlagen von DORA zu informieren.

Klicken Sie hier, um das Tool aufzurufen.


DORA tritt in Kraft: Digitale Resilienz und Cybersicherheit in der EU

Von Renate Prinz on Oktober 29, 2024

Veröffentlicht In Dora, EU

McDermott Will & Emery’s Financial Regulatory Partnerin, Renate Prinz, hat einen Artikel in Finextra verfasst, der sich mit DORA (der Digital Operational Resilience Act der EU), seinen Inhalten und Zielen befasst und was betroffene Unternehmen jetzt tun müssen, um nächstes Jahr DORA-konform zu sein. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel in englischer Sprache.


Die regulatorische Landschaft für Krypto-Assets in Deutschland und der EU verstehen

Von Renate Prinz on November 11, 2022

Veröffentlicht In Kryptoregulierung

Derzeit kann man überall Zusammenfassungen und Briefings über die neue Verordnung über den Markt für Krypto-Assets („MiCAR“) lesen. Sicherlich hat MiCAR das Potenzial, dem EU-Kryptomarkt einen enormen Schub zu geben. Nach dem, was wir bisher gesehen haben, ist die Regulierung für neue Geschäftsmodelle, insbesondere im Fintech-Markt, gar nicht so schlecht, wie alle bisher angenommen haben.

Renate Prinz ordnet die Entwicklungen in FinExtra ein. Hier geht es zum Beitrag.