Nun also auch die Finanzanlagenvermittler! Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 11. November 2022 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ vorgelegt. Durch die Änderung werden nach § 34f GewO zugelassene Finanzanlagenvermittler ihre Kunden zukünftig im Rahmen der Anlageberatung auch zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und diese bei der Geeignetheitsprüfung entsprechend berücksichtigen müssen.

Anpassung der ESG-Abfragepflicht an den europäischen Regulierungsstandard
Bereits seit August 2022 gilt für nach dem Kreditwesengesetz („KWG“) zugelassene Anlageberater und Finanzportfolioverwalter die Pflicht, ihre Kunden zu ihren Wünschen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu befragen und ihnen nur Finanzinstrumente zu empfehlen, die [...]

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