Die Bafin hat am 18. August 2026 ein neues Rundschreiben zum Übernahmerecht veröffentlicht, das mehr Transparenz über ihre Verwaltungspraxis in übernahmerechtlichen Verfahren schafft.
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Bafin bündelt Verwaltungspraxis zum Übernahmerecht in neuem Rundschreiben
Von Dr. Philipp Grenzebach | Annabelle Rau am 20. August, 2026
Veröffentlicht In Kapitalmarktrecht, Übernahmerecht