Annabelle Rau

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Annabelle Rau liegt in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungsrecht, europäisches Finanzaufsichtsrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ihre Beratungspraxis reicht von Fragen zur Regulierung traditioneller Finanzdienstleistungen bis hin zu neuen FinTech-Geschäftsmodellen, einschließlich der Krypto-Regulierung. Darüber hinaus berät Annabelle Rau mehrere börsennotierte Unternehmen bei ihren Hauptversammlungen und laufenden kapitalmarktrechtlichen Verpflichtungen.

Nachhaltigkeitsrisiken & Co. in der 7. MaRisk-Novelle


Von am Okt 14, 2022
Gepostet In Bankaufsichtsrecht, Nachhaltigkeit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 26. September 2022 einen novellierten Entwurf ihres Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ („MaRisk“) veröffentlicht, welcher nun zur Konsultation steht. Die MaRisk kodifizieren die Verwaltungspraxis der BaFin zum Risikomanagement für deutsche Banken insbesondere in punkto Geschäftsorganisation und Auslagerungen (Outsourcing) und konkretisieren dabei die gesetzlichen Anforderungen des § 25a KWG. Der Entwurf der 7. MaRisk-Novelle umfasst unter anderem: die Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde („EBA“) für die Kreditvergabe und Überwachung; spezifische Anforderungen an Immobiliengeschäfte von Banken; grundlegende Regeln, die Kreditinstitute bei der Verwendung von Risikomodellen einzuhalten haben; Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Erstmals...

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FinTech Market: Regulation of crypto assets in Germany and the EU


Von und am Sep 21, 2022
Gepostet In Kryptoregulierung

In diesem aufgezeichneten Webinar geben Renate Prinz und Annabelle Rau einen Überblick über die aktuelle Regulierungslandschaft für Krypto-Assets und Krypto-Dienstleister in Deutschland. Sie werfen zudem einen Blick auf die europäische Ebene, wo sich eine einheitliche Gesetzgebung für die Regulierung von Krypto-Assets bereits abzeichnet. Folgende weitere Themen werden behandelt: Regulatorische Einordnung von Krypto-Assets in Deutschland Zulassungsvoraussetzungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets und Krypto-Dienstleistungen Überblick über die regulatorischen Anforderungen für in Deutschland regulierte Einrichtungen Entwurf der europäischen Krypto-Regulierung, insbesondere der Markets in Crypto-Assets Regulation („MiCAR“) Passporting von Lizenzen innerhalb der EU Hier klicken und das Video ansehen. Sie haben Interesse an der im...

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Beitrag in Libra: EU schafft einheitliche Regeln für den Umgang mit Kryptowerten


Von und am Sep 16, 2022
Gepostet In Kryptoregulierung

In Ihrem aktuellen Beitrag für „Libra – das Rechtsbriefing“ stellen Renate Prinz und Annabelle Rau die wesentlichen Inhalte der neuen „Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCAR) vor, auf die sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission jüngst geeinigt haben. Klicken Sie hier, um den gesamten Artikel zu lesen.

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Events im September


Von und am Sep 2, 2022
Gepostet In Events

Lexology Webinar: FinTech Market: Regulation of crypto assets in Germany and the EU, 13. September Renate Prinz und Annabelle Rau bieten Ihnen einen Überblick über die aktuelle Regulierungslandschaft in Deutschland für Krypto-Assets und Krypto-Dienstleister sowie einen Blick auf die europäische Ebene, wo sich bereits ein einheitliches Regelwerk für die Regulierung von Krypto-Assets abzeichnet. Jetzt anmelden! McDermott Tech, Oriental Mandarin München, 27. September Während dieser halbtägigen Veranstaltung erwarten Sie inspirierende Podiumsdiskussionen zu aktuellen Trendthemen und Networking-Möglichkeiten, um Branchenführer aus dem gesamten Technologiesektor zu treffen. Jetzt anmelden!

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BaFin zur neuen Nachhaltigkeitsexploration bei der Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung


Von am Aug 17, 2022
Gepostet In Finanzdienstleistungen

Die BaFin hat in einer Veröffentlichung vom 3. August 2022 auf die nun geltende Verpflichtung von Anlageberatern und Finanzportfolioverwaltern zur Kundenexploration im Hinblick auf die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden hingewiesen. Die Kundenexploration umfasst nun auch Nachhaltigkeitsfaktoren, weshalb die Geeignetheitsprüfung und -erklärung um den Aspekt der Nachhaltigkeitspräferenz der Kundin/des Kunden erweitert wird. Hintergrund ist die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 der Europäischen Kommission, welche die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen regelt. Für die Praxis bedeutet dies, dass Anlageberater ihre Kunden nun zu ihren Wünschen in Bezug auf Nachhaltigkeit befragen...

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PSD3 am Horizont?


Von am Aug 17, 2022
Gepostet In Zahlungsdienste

Die Europäische Kommission führt aktuell Konsultationen zur Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2 – „PSD2“) durch. Die PSD2 regelt EU-weit einheitliche Anforderungen an Zahlungsdienstleister und die Erbringung von Zahlungsdiensten. In Deutschland werden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der PSD2 durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) umgesetzt. Hierzu hat die Europäische Bankenaufsicht („EBA“) am 23. Juni 2022 in einer 126 Seiten langen Stellungnahme Vorschläge zu Änderung der PSD2 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Vorschläge umfassen unter anderem: • Anpassungen des Katalogs der Zahlungsdienste, z.B. Straffungen und Präzisierungen, um eine klarere Abgrenzung zwischen einzelnen Zahlungsdiensten zu ermöglichen sowie Teilungen und Zusammenführungen von einzelnen Zahlungsdiensten....

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Trilog hat Einigung über MiCAR erzielt


Von und am Aug 11, 2022
Gepostet In Kryptoregulierung

Der Trilog hat sich am 30. Juni 2022 auf den finalen Text für die Verordnung für Märkte von Kryptowerten (Markets in Crypto Assets Regulation – „MiCAR“) geeinigt, welcher nun noch von den Mitgliedsstaaten angenommen werden muss (hier geht’s zur Pressemitteilung). MiCAR wird erstmalig einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte, Krypto-Emittenten und Krypto-Dienstleister schaffen. Kryptowerte sind in Europa bislang überwiegend uneinheitlich geregelt. MiCAR sieht spezifische Anforderungen Utility Token, Wertreferenzierte Token und E-Geld-Token vor. Nicht umfasst werden Security Token, die bereits bestehenden EU-Vorschriften im Finanzdienstleistungsbereich unterfallen und Non-fungible Token („NFT“), sofern sie nicht einer der Kryptowerte-Kategorien unterfallen. Daneben regelt die MiCAR aufsichtsrechtliche...

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